Im Vermittlungsverfahren beim Bildungsstreit rückt die Einigung näher. Das ist auch gut so. Denn alles andere hätte den Frust über mangelhaft ausgestattete Schulen und die Unzufriedenheit mit den Regierungen noch einmal gesteigert, kommentiert Hauptstadtkorrespondentin Bärbel Krauß.

Politik/Baden-Württemberg : Bärbel Krauß (luß)

Berlin - Beim Streit über die Bildungsfinanzierung, in den sich Bund und Länder nach der unrühmlichen Vorgeschichte der jüngst gescheiterten Grundgesetzänderung verbissen haben, geht es nicht um Nebensächlichkeiten. Es ist durchaus eine Auseinandersetzung wert, wer im Staat genau wofür zuständig ist und wer das nötige Geld für die jeweiligen Aufgaben aufzubringen hat. Klare Kompetenzen erleichtern die Zuordnung von Verantwortung – das ist durchaus auch im Sinne der Wähler. Allerdings ist es auch gut und richtig, dass die Kontrahenten ihren Eskalationskurs verlassen und große Schritte aufeinander zu gemacht haben.

 

Noch ist das Vermittlungsverfahren nicht am Ziel, noch kann die Verfassungsänderung zur Neuordnung der Bildungsfinanzen scheitern. Aber die Unterhändler im Vermittlungsverfahren haben mit den jetzt ausgeloteten Kompromisslinien ihre Schützengräben verlassen. Der Bund gewinnt dabei die Möglichkeit, Geld für die Schulinfrastruktur zu geben und Einfluss auf deren Entwicklung zu nehmen, ohne den Ländern ihre Kernkompetenz streitig zu machen. Die Länder gewinnen zusätzliche Mittel und geben im Gegenzug ein vertretbares Maß an Souveränität ab. So sehen im Kern gute Kompromisse aus. Jetzt muss sich die Linie nur noch durchsetzen – auch bei den noch offenen Streitfragen.