Der erste Angeklagte im Staufener Missbrauchsfall wird lebenslang weggesperrt. Das Urteil zeigt die Hilflosigkeit der Gerichte, kommentiert Eberhard Wein.

Baden-Württemberg: Eberhard Wein (kew)

Staufen - Das erste Urteil im Staufener Missbrauchsfall ist gesprochen. Der 41-jährige Angeklagte muss zehn Jahre ins Gefängnis und wird auch danach nicht mehr frei kommen. Vor acht Jahren, als derselbe Mann schon einmal auf der Anklagebank saß, hatte das Freiburger Landgericht vor der Verfügung der so genannten Sicherungsverwahrung noch zurückgeschreckt. Schon damals war die Prognose für ihn nicht gerade günstig gewesen. Doch kann man jemanden lebenslang wegsperren, wenn man vier Jahre und drei Monate Haft – so das Urteil damals – für schuldangemessen hält?

 

Der Fall zeigt die Problematik der Sicherungsverwahrung. Sie soll keine Strafe sein, sondern dient dem Schutz der Bevölkerung, doch auf den Angeklagten wirkt sie wie eine Strafe. Deshalb halten sich die Gerichte zurück, wenn die Diskrepanz zwischen der verhängten Haftstrafe und lebenslänglich zu groß wird. Stattdessen hoffen die Richter auf die Wirksamkeit von Therapien und polizeilichen Überwachungsmaßnahmen, versagen aber selbst bei der Kontrolle ihrer Auflagen. Dass es hier auf breiter Front hapert, zeigt die Ähnlichkeit der Geschichten der beschuldigten Männer in diesem Fall: Alle sind vorbestraft, standen meist unter Führungsaufsicht der Gerichte und begingen dennoch immer schwerere Straftaten.

eberhard.wein@stzn.de