Im Fall der getöteten Studentin in Freiburg hätte eine DNA-Analyse den Kreis der Verdächtigten eingrenzen können. Justizminister Guido Wolf (CDU) will nach der Bundestagswahl die DNA-Analyse zur Aufklärung von Straftaten durchsetzen.

Stuttgart - Justizminister Guido Wolf (CDU) will nach der Bundestagswahl den Kampf für eine erweiterte Nutzung der DNA-Analyse bei Straftaten wieder aufnehmen. Baden-Württemberg hatte das Thema in den Bundesrat eingebracht. Ein Antrag auf eine sofortige Entscheidung scheiterte aber im März, so dass das Thema bis zur Bundestagswahl im September in der Länderkammer nicht mehr behandelt wird.

 

„Für mich ist diese Entwicklung ärgerlich, da erkennbar ist, dass es große Zustimmung über Parteigrenzen hinweg gibt“, sagte Wolf. „Es war aber offensichtlich wegen der nahenden Bundestagswahl nicht möglich, hier noch einen Konsens herbeizuführen.“ Baden-Württemberg wolle das Thema im Herbst erneut in die Diskussion bringen. Der Entwurf muss durch Bundesrat und Bundestag, damit das Gesetz in Kraft treten kann.

Im Fall der getöteten Freiburger Studentin hätte eine DNA-Analyse geholfen

Wolf will durchsetzen, dass genetisches Spurenmaterial auch verwendet werden kann, um Feststellungen zur Augen-, Haar- und Hautfarbe sowie zum biologischen Alter zu machen. Technisch ist das möglich. Bislang darf aber laut Strafprozessordnung die DNA nur im Hinblick auf das Geschlecht und zur Feststellung der Identität analysiert werden.

Nach der Festnahme des Verdächtigen im Fall der getöteten Freiburger Studentin war der Ruf nach einer umfassenderen Auswertung von DNA-Spuren lauter geworden. Danach hatten etwa Ermittler deutlich gemacht, dass sie bei einer erweiterten DNA-Analyse den Kreis der möglichen Täter hätten eingrenzen können. Wissenschaftler führten aber im Juni an, dass die erweiterte DNA-Analyse längst nicht so zuverlässig und eindeutig sei wie häufig behauptet werde.

FDP-Rechtspolitiker Nico Weinmann sagte, die FDP befürworte grundsätzlich das Ansinnen, die DNA-Analyse zu erweitern. „So wäre es den Ermittlungsbehörden möglich, auf Basis eines eher bescheidenen Eingriffs in die Rechte des Einzelnen, relevante Zusatzinformationen für die Strafverfolgung zu gewinnen.“ Es bleibe allerdings abzuwarten, ob Wolfs Einfluss genüge, um das Thema durchzusetzen.