Jahrelang veranstaltete die Eselsmühle in Leinfelden-Echterdingen den Frühjahrsmarkt, jahrelang wurde das im Amtsblatt angekündigt, jahrelang hatte das Ordnungsamt keine Ahnung davon. Nach dem Aus ist die Verwunderung groß, die Resonanz in den sozialen Netzwerken wenig schmeichelhaft.

Leinfelden-Echterdingen - Der Frühlingsmarkt bei der Eselsmühle findet in diesem Jahr nicht statt. Das steht definitiv fest, auch wenn dieser in der aktuellen Ausgabe des Stadtmagazins Via LE beworben wird. Der für diesen Sonntag geplante Markt sei laut Ordnungsamt in Hinblick auf das Sonn- und Feiertagsgesetz in seiner beantragten Form nicht genehmigungsfähig gewesen (wir berichteten). Und man habe erst im vergangenen Jahr von dem Markt erfahren, nachdem sich einige Bürger über die chaotischen Zustände im Siebenmühlental beschwert hatten.

 

Diese Aussage löste nicht nur bei der Betreiberin der Eselsmühle, Natalie Barthels, Verwunderung aus. Schließlich habe man die Veranstaltungsankündigung regelmäßig an Amtsblatt und Stadtmarketing geschickt, so Barthels. Auch seien oftmals Stadträte zu Gast beim Frühlingsmarkt gewesen. Die Emotionen kochen auch in den sozialen Netzwerken hoch: „Wenn der Leiter einer solchen Behörde keinerlei Ahnung von einer Veranstaltung hat, die auf allen möglichen Plattformen kommuniziert und auch im Amtsblatt mehrfach groß erwähnt wurde, dann ist er offensichtlich ganz fehl am Platz und hat keinerlei Ahnung von seinem Aufgabengebiet“, schreibt ein Nutzer auf der Facebook-Seite der Stuttgarter Nachrichten. Auf der Facebook-Seite der Filderpinnwand schreibt ein weiterer Nutzer, die Verwaltung habe keine Ahnung, was in ihrem Verwaltungsraum passiert.

Absage erreichte das Stadtmarketing erst nach dem Druck

Dieser Vorwurf wird auch aus kommunalpolitischen Kreisen laut. „Der Vorfall bestätigt einmal mehr meinen Eindruck, dass die Kommunikationswege in der Stadtverwaltung katastrophal sind“, sagt ein Stadtrat, der namentlich nicht genannt werden möchte. Pikant ist der Vorfall auch deshalb, weil der Frühlingsmarkt der Eselsmühle im Stadtmagazin Via LE beworben wird. „Das ist äußerst peinlich“, sagt der Kommunalpolitiker.

Auf Anfrage unserer Zeitung äußert sich der Leiter der Stabsstelle für Grundsatzangelegenheiten, Öffentlichkeitsarbeit und Stadtmarketing, Klaus-Peter Wagner, zur vermeintlichen Kommunikationspanne innerhalb der Verwaltung. Er bestätigt, dass das Bürger- und Ordnungsamt bereits im Mai 2017 den Veranstalter über das erforderliche Genehmigungsverfahren aufgeklärt habe. Allerdings handle es sich um zwei völlig unterschiedliche Vorgänge, die auch separat betrachtet werden müssten. „Stadtmarketing und Öffentlichkeitsarbeit können vor einer Veröffentlichung nicht jeden Einzelfall darauf abprüfen, ob auch etwaig erforderliche Genehmigungen eingeholt wurden. Genauso wenig können diese Genehmigungen als erteilt vorausgesetzt werden, nur weil wir redaktionell entsprechende Veröffentlichungen machen“, sagt Wagner. Die Absage der Veranstaltung habe die Redaktion des Stadtmagazins Via LE erst nach Drucklegung erreicht. Es habe sich dabei auch nicht um eine bezahlte Anzeige, sondern um eine rein redaktionelle Veranstaltungsankündigung gehandelt.

Das Regierungspräsidium gibt den Kurs vor

Im Übrigen pflege man einen guten Kontakt zur Eselsmühle. Es sei schließlich zentrale Aufgabe des Stadtmarketings, die positiven Aspekte in der Stadt zu kommunizieren. Nichtsdestotrotz sei die Stadt an geltendes Recht gebunden. „Das Regierungspräsidium Stuttgart, mit dem man in intensivem Austausch stand, gibt hier einen klaren Kurs vor, an den sich das Ordnungsamt als nachgeordnete und weisungsgebundene Behörde zu halten hat“, erklärt der Stadtmarketingchef.

Dies sehen auch einige Kommentatoren in den sozialen Netzwerken so. Denn trotz aller Kritik in Richtung Stadtverwaltung gibt es auch zustimmende Kommentare zu der Absage des Frühlingsmarktes. „Es gibt Gesetzmäßigkeiten, und die müssen eingehalten werden. Sicherlich schade, dass der Markt nicht stattfinden kann, aber Dummheit schützt vor Strafe nicht“, kommentiert ein Mitglied der Filderpinnwand und ein weiteres schreibt: „Gesetze gelten für alle. Warum kriegt man es nicht hin, sowas anzumelden? Unwissenheit schützt vor Strafe nicht. In so einem Fall sollte man die Vorgaben jedoch wirklich wissen.“