Bernd Schünemann, der Anwalt von Ex-Regierungschef Mappus, attackiert die Gegenseite. Der Chef des französischen EdF-Konzerns leide an Gedächtnisverlust, giftete der Jurist.
Stuttgart – Der neue Rechtsbeistand des früheren Ministerpräsidenten Stefan Mappus hat den Chef der Electricité de France (EdF), Henri Proglio, massiv angegriffen. Vor Journalisten äußerte Professor Bernd Schünemann die Vermutung, der Topmanager leide an „pathologischer Amnesie“, also einer krankhaften Gedächtnisstörung. Daher stelle sich die Frage, ob er als Chef eines der weltgrößten Energiekonzerne „vielleicht seinen Posten zurückgeben“ solle. Zugleich zog Schünemann Proglios Aussagen zum EnBW-Deal vor der französischen Justiz in Zweifel: „Völlig unglaubwürdig“ sei etwa dessen Behauptung, er habe sich zu dem Milliardengeschäft keine Notizen gemacht.
Hintergrund der Attacke sind die Protokolle der Vernehmungen von EdF-Topmanagern, die kürzlich der Stuttgarter Staatsanwaltschaft und dem Untersuchungsausschuss zum EnBW-Deal zugeleitet wurden. Aus Sicht von Grünen und SPD widerlegen sie Mappus’ Version, er habe die EnBW-Anteile vor dem Zugriff unerwünschter Investoren retten wollen. Tatsächlich hätten die Franzosen ihr Aktienpaket gar nicht verkaufen wollen, sondern Mappus’ Drängen nachgegeben. Koalitionsvertreter hatten von einem „Lügengebäude“ gesprochen, das jetzt zusammenbreche.
Schünemann sieht Mappus klar entlastet
Schünemann wies diese Interpretation scharf zurück. Durch einen Teil der Aussagen von Proglio und zwei weiteren EdF-Managern werde Mappus „ganz klar entlastet“, andere Aussagen seien erkennbar interessengeleitet angesichts des laufenden Schiedsverfahrens. Aus seiner Sicht sind die Aussagen wegen Verfahrensfehlern ohnehin rechtlich nicht verwertbar.
Die Protokolle sollten am Freitag eigentlich vor dem EnBW-Ausschuss verlesen werden; so hatten es alle vier Fraktionen beschlossen. Nach einer Warnung Schünemanns verzichtete das Gremium jedoch darauf. Mit der Verlesung werde gegen eine Vorschrift im Strafgesetzbuch verstoßen, wonach aus Ermittlungsakten nicht öffentlich zitiert werden dürfe, hatte der Rechtsexperte argumentiert. Dem Landtag war das strafrechtliche Risiko daraufhin zu groß.
Ex-Ministerpräsident Mappus war am Freitag trotz einer Ladung nicht vor dem Ausschuss erschienen. Er ließ sich wegen beruflicher Verpflichtungen entschuldigen. Der 47-Jährige sollte erstmals als „Betroffener“ auftreten. Diesen Status hatte er auch erstritten, um selbst Fragen stellen zu können. Nachdem ihm der Ausschuss dies verweigerte, wollte er nur seine Rechtsberater eine Stellungnahme abgeben lassen. Grüne und SPD bestanden jedoch auf der Anwesenheit des Ex-Regierungschefs. Er soll nun in einer weiteren Sitzung am 14. Februar geladen werden. Dann sollen auch die Protokolle verlesen werden, sofern dies rechtlich zulässig ist.