Im Grundgesetz heißt es in Artikel 20 Absatz 2: „Alle Staatsgewalt geht vom Volke aus. Sie wird in Wahlen und Abstimmungen  . . . ausgeübt.“ Zur repräsentativen Demokratie sagt unsere Verfassung viel, zur direkten Demokratie fast nichts. Eine Verfassungsänderung zur Einführung von Referenden auf der Ebene des Bundes ist überfällig, zumal in anderen Staaten das Volk berechtigt ist, über wichtige Fragen, beispielsweise bei der Entwicklung der EU, abzustimmen.

 

Besonders gut für Instrumente direkter Demokratie eignet sich die kommunale Ebene, weil es hier um Fragen geht, die die Bürgerschaft unmittelbar betreffen und die sie aus eigener Anschauung beurteilen können. Das repräsentative Organ ist der Gemeinderat, beziehungsweise die Stadtverordnetenversammlung. Einige Bundesländer, darunter Bayern, haben mit Bürgerentscheiden auf der kommunalen Ebene gute Erfahrungen gemacht. Baden-Württembergs Gemeindeordnung geht damit nach wie vor restriktiver um. So ist hierzulande beispielsweise ein Bürgerentscheid über Bauleitpläne nicht zulässig. Diese Regelung ist bürgerfeindlich, denn Bauleitpläne sind eine zentrale politische Steuerungsaufgabe der Gemeinde, und es ist nicht einzusehen, warum hier das Volk nicht mitreden soll. Wer erlebt, wie die Stadtplanung in vielen Gemeinden zur Magd der Investoren wird, muss dieses Feld dem Bürgerentscheid öffnen.

Schwieriger ist es beim kommunalen Haushalt, weil fast jeder Bürgerentscheid auch finanzielle Folgen hat. Vielleicht sollten bei Anträgen mit Haushaltsfolgen Deckungsvorschläge der Antragsteller vorgeschrieben werden.