Seit Montag ist in Baden-Württemberg die überarbeitete Corona-Verordnung in Kraft. Sie bringt einige Lockerungen mit sich, auch für die Gastronomie. Ab wann Sie wo ohne Test essen gehen können, lesen Sie hier.

Digital Desk: Lukas Böhl (lbö)

Gastronomie ohne Testpflicht

Die neue Corona-Verordnung von Baden-Württemberg ist stark vereinfacht und orientiert sich an den Inzidenzen in den jeweiligen Land- und Stadtkreisen. Insgesamt gibt es vier Inzidenzstufen, von denen die Regeln abhängig sind. In den Stufen 1 (Unter 10) und 2 (10 bis 35) ist kein Test-, Genesenen- oder Impfnachweis für die Gastronomie mehr erforderlich. Weder im Außen- noch im Innenbereich.

 

Aktuell liegen alle Landkreise in Baden-Württemberg unter der Marke von 35. Das bedeutet, es ist überall im Land möglich, ohne Test essen zu gehen. Natürlich kann sich die Lage täglich ändern, deswegen sollten Sie immer auch einen Blick auf die neuesten Zahlen werfen, bevor Sie einen Restaurantbesuch planen. Eine Übersicht finden Sie auf der Seite des Staatsministeriums Baden-Württemberg.

Ab wann braucht man wieder einen Test?

Zwar sind die Infektionszahlen im Moment im Sinken begriffen und generell sehr niedrig, das kann sich aber jederzeit wieder ändern. Für diesen Fall sieht der Vierstufenplan der Landesregierung eine erneute Verschärfung der Regeln vor. Auch für die Gastronomie wäre ab einer Inzidenz von über 35 wieder ein Test bzw. ein Impf- oder Genesenennachweis erforderlich. Konkret wäre in den Inzidenzstufen 3 (35 bis 50) und 4 (Über 50) ein Nachweis für den Innen- und Außenbereich erforderlich. Darüber hinaus käme es in den Innenbereichen wieder zu einer Platzbeschränkung von 2,5 Quadratmetern pro Person.

Sonstige Corona-Regeln im Restaurant

Nach wie vor gilt im Restaurant die Pflicht zur Angabe der Kontaktdaten. Diese können in Papierform oder digital per Smartphone hinterlassen werden. In geschlossenen Räumen ist weiterhin eine Maske zu tragen, wenn man sich nicht am Platz befindet. In den Stufen 2,3 und 4 gilt außerdem ein generelles Rauchverbot in geschlossenen Räumen. Nicht vergessen sollte man auch die Kontaktbeschränkungen in den jeweiligen Inzidenzstufen. Mehr dazu lesen Sie in diesem Artikel.

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