Die Stadtwerke Esslingen müssen im Merkelschen Bad keine Herrensauna einrichten. Ein Saunagänger hatte exklusive Zeiten für Männer auf dem Klageweg erzwingen wollen. Das Amtsgericht Esslingen wies die Klage jedoch ab.

Esslingen - Der Streit über die Einrichtung einer Herrensauna in Esslingen ist offenbar beendet. Weder beim Amtsgericht Esslingen noch beim Landgericht Stuttgart ist Berufung eingelegt worden gegen ein Urteil, das Mitte August am Amtsgericht Esslingen gefällt worden ist. Die Richterin Jenny Götz hatte entschieden, dass die Stadtwerke Esslingen (SWE) im Merkelschen Bad keine exklusiven Saunazeiten für Männer reservieren müssen. Die Frist für eine Berufung ist inzwischen verstrichen.

 

Frauen sind generell gefährdeter als Männer

Der Saunastreit hatte im Februar über die Grenzen der Region Stuttgart hinaus Aufsehen erregt. Geklagt hatte ein 72-Jähriger aus Esslingen. „Ich fühle mich als Mann diskriminiert“, sagte der Saunagänger gegenüber unserer Zeitung. Denn im Merkelschen Bad gibt es zwar eine Frauensauna und eine gemischte Sauna. Eine reine Herrensauna ist allerdings Fehlanzeige. Der Sauna-Liebhaber erkannte darin einen Verstoß gegen den Grundsatz der Gleichbehandlung von Mann und Frau. „Auch wir Männer haben ein Recht auf Schutz der Intimsphäre. Deshalb prozessiere ich jetzt“, so der Kläger im Februar.

Das Amtsgericht Esslingen hat nun aber im Sinne der Stadtwerke entschieden. Die SWE hatten argumentiert, dass zwar eine Ungleichbehandlung vorliege, dass diese jedoch gerechtfertigt sei: „Im konkreten Fall dient die Einrichtung der Frauensauna dem Schutz der Intimsphäre gezielt von Frauen, da diese generell gefährdeter sind als Männer, in ihrer Intimsphäre gestört zu werden.“

Kläger weicht zum Saunieren nach Nürtingen aus

Weiter beriefen sich die SWE auf eine Stellungnahme der Antidiskriminierungsstelle des Bundes. „Auch wenn männliche Saunabesucher die Einrichtung eines ,Männer-Saunatags‘ verlangen, kann das durchaus abgelehnt werden“, meinte die Antidiskriminierungsstelle im Jahr 2012. Schutzbedürfnisse könnten „auch einseitig berücksichtigt werden“. In der Urteilsbegründung des Amtsgerichts Esslingen steht, dass es sehr wohl Rechtfertigungsgründe gebe, „die Differenzierungen aufgrund des Geschlechts erlauben“, so der Amtsgerichtsdirektor Andreas Arndt. Frauen seien „generell einer größeren Gefahr ausgesetzt, Opfer von Straftaten gegen die sexuelle Selbstbestimmung zu werden“, erklärt Andreas Arndt und bezieht sich dabei auf das Allgemeine Gleichbehandlungsgesetz.

Der Kläger, der sich regelmäßig gezwungen sieht, von Esslingen aus 50 Kilometer hin und zurück in die Herrensauna im Nürtinger Hallenbad zu fahren, hatte im Februar angekündigt, im Falle einer Niederlage den Marsch durch die Instanzen antreten zu wollen. Warum er nun aber doch keine Berufung eingelegt hat, ist unklar. Der Kläger ist bis zum Donnerstagabend nicht erreichbar gewesen.

Probelauf für Herrensauna ist nicht rentabel gewesen

Bei den Stadtwerken sieht man sich durch das Urteil bestätigt. „Es liegt keine Diskriminierung vor, sondern eine Ungleichbehandlung, die aber gerechtfertigt ist“, sagt der SWE-Geschäftsführer Jörg Zou. Es werde auch künftig keine exklusiven Saunazeiten für Männer geben.

Zwar hatte es im Merkelschen Bad 2005 probeweise eine Herrensauna gegeben. Doch weil die Nachfrage aus Sicht der SWE zu gering war, wurde der Versuch abgebrochen. Herrensaunen sind in der Region Stuttgart rar. Außer in Nürtingen gibt es dieses Angebot noch in Stuttgart im Mineralbad Bad Cannstatt und in Heslach, zudem auch in der Vinzenz Therme in Bad Ditzenbach sowie im Gartenhallenbad Leinfelden-Echterdingen.