Ein 34-Jähriger ist wegen versuchten Raubes zu drei Jahren Gefängnis verurteilt worden. Das Amtsgericht Esslingen sah es als erwiesen an, dass er Ende November mit einem unbekannten Komplizen einen Juwelier ausrauben wollte.
Esslingen - Wegen eines versuchten Raubüberfalls auf ein Esslinger Juweliergeschäft und wegen eines Ladendiebstahls ist am Dienstag ein 34-Jähriger zu einer Gefängnisstrafe von drei Jahren und einer Woche verurteilt worden – drei Jahre für das versuchte Verbrechen, eine Woche für den Diebstahl. Das Schöffengericht des Amtsgerichts Esslingen sah es als erwiesen an, dass der Mann mit einem Komplizen am 27. November des vergangenen Jahres in dem Geschäft in der Innenstadt Schmuck und Geld hatte erbeuten wollen. Doch der Widerstand des Eigentümers verhinderte den Raub, der Haupttäter konnte flüchten, der Angeklagte wurde von dem 69-jährigen Juwelier überwältigt.
Befänden sich im Saal 1 des Esslinger Amtsgerichts Balken, sie würden sich gewaltig biegen angesichts der Lügen, die der Angeklagte auftischt. Seine abenteuerlichen Geschichten, mit denen er seine Tatbeteiligung an einem versuchten besonders schweren Raubüberfall auf einen Esslinger Juwelier herabspielen will, nehmen dem 34-Jährigen weder der Staatsanwalt, noch die Vorsitzende Richterin Martina Möser und die beiden Schöffinnen ab.
Selbst der Verteidiger glaubt seinem Mandanten nicht
Noch nicht einmal sein eigener Verteidiger glaubt ihm. Zumal der erst im vergangenen Mai als Asylbewerber nach Deutschland gekommene Georgier nach seiner Festnahme die Tat in der polizeilichen Vernehmung noch weitgehend eingeräumt hat. „Was Sie damals bei der Polizei gesagt haben, macht halbwegs Sinn. Aber darüber, was Sie heute hier erzählen, schüttelt jeder im Saal den Kopf“, moniert der Rechtsanwalt und lässt die Dolmetscherin die Warnung übersetzen, dass es „unter Umständen um fünf Jahre Gefängnis geht“.
Dennoch bleibt sein Mandant bei seinen unglaubwürdigen Aussagen. In der Verhandlung behauptet er beispielsweise, er habe sich mit dem Schal vor dem Gesicht nicht etwa maskieren, sondern vor der Kälte schützen wollen. Tatsächlich aber haben er und sein Komplize – er nennt ihn nur den Tschetschenen – an jenem Tag kurz nach 9 Uhr das Geschäft betreten, um Beute zu machen. Der Angeklagte wollte damit wohl seine Tablettensucht finanzieren.
Als das Opfer um Hilfe schreit, flüchtet einer der Täter
Doch mit dem Widerstand des Eigentümers hat das Duo nicht gerechnet. Denn mit den Worten „in einem Geschäft muss man sich nicht vermummen“ zog der dem Angeklagten sogleich den Schal herunter. Worauf dessen Komplize – der Ankläger und das Gericht gehen davon aus, dass er die treibende Kraft war – den Juwelier in den Schwitzkasten nahm und mit einem Messer bedrohte. Als das Opfer laut um Hilfe schrie, ließ der Unbekannte von ihm ab und rannte unerkannt davon.
Der Angeklagte wollte es ihm gleich tun, wurde aber von dem Senior rasch eingeholt. Der hielt ihn an der Kapuze seiner Jacke fest, schlug ihm ein paar Mal beherzt auf den Hinterkopf und rang ihn schließlich zu Boden. Dort hielt er ihn fest, bis die Polizei kam, die sein Nachbar alarmiert hatte. Der Angeklagte bestreitet, die Tat geplant zu haben. Er habe nicht gewusst, wohin ihn der Tschetschene mitnehme und was er vorhatte. Dagegen spricht jedoch, dass er eine Rolle Paketklebeband und Kabelbinder bei sich hatte – offenbar um das Opfer zu fesseln. Auch die Videoaufnahmen der Überwachungskameras in dem Geschäft zeichnen ein anderes Bild als der 34-Jährige.
Obwohl der Juwelier entschlossen gehandelt hat, leidet er noch heute unter dem Überfall. Er schlafe schlecht und habe „Angst, wenn junge Leute in meinen Laden kommen“. Einerseits müsse der Mut des Mannes bewundert werden, sagt die Richterin Martina Möser. Doch „die körperliche Unversehrtheit geht vor“, schränkt sie ein und deutet an, dass die Situation für den Juwelier schnell hätte lebensgefährlich werden können. Der Angeklagte habe bei dem versuchten schweren Raub zwar eine untergeordnete Rolle gespielt, aber von der Waffe seines Komplizen und deren möglichen Einsatz habe er mit Sicherheit gewusst.