Die „Christen miteinander“ und die „Lebendige Gemeinde“ liegen sich wegen der Wahlordnung der Kirchenwahl in den Haaren. Der Grund: zwei Kandidaten haben sich während eines Gottesdienstes den Gläubigen vorgestellt.

Böblingen : Ulrich Stolte (uls)

Esslingen - Am Sonntag können 100 000 Christen in Esslingen und Bernhausen bei der Wahl der Synode entscheiden, wohin die württembergische Landeskirche geht: Wird sie sich modernisieren und liberalisieren, oder wird sie sich darauf beschränken, die Kirchenmitglieder fester an das Evangelium und den Glauben zu binden? Im Vorfeld der Kirchenwahl ist die bibeltreue Lebendige Gemeinde mit den moderneren Christen miteinander aneinandergeraten. Der Grund war ein Gottesdienst, der am 17. November in der Esslinger Hohenkreuzkirche gehalten wurde. In dessen Verlauf haben sich Tobias Geiger, Pfarrer in Sielmingen, und Gabriele Reiher, pharmazeutisch-technische Assistentin, als Kandidaten für die Lebendige Gemeinde den Gläubigen vorgestellt. Das ist aber laut Wahlordnung verboten.

 

Wahlaussagen haben im Gottesdienst nichts zu suchen

Der Theologe und Esslinger Kandidat des Wahlbündnisses Christen miteinander, Peter Schaal-Ahlers, sieht darin keine Bagatelle. Er sagt: „Ein Gottesdienst ist allein für Gott und für die Gemeinde da“, Wahlaussagen hätten darin nichts zu suchen. Günter Wagner, Stratege des Bündnisses und Pfarrer im Ruhestand, sagt gar noch mehr: Sollte das Ergebnis in Esslingen knapp ausgehen, dann werde er die Wahl anfechten. Er glaubt, dass die Lebendige Gemeinde, die traditionell viel Rückhalt im CVJM habe, nervös geworden sei, weil die Christen miteinander auch einen Kandidaten in ihren Reihen hätten, die in der Kirchlichen Jugend punkten könnte.

Nachdem die Christen miteinander den Sielminger Pfarrer Geiger auf seinen Fehler aufmerksam gemacht hatten, ruderte er zurück: Er und Gabriele Reiher entschuldigten sich bei den Mitkandidaten, und Tobias Geiger erstatte im Vertrauensausschuss der Kirche eine Selbstanzeige. Für Geiger ist es ein Fehler gewesen, ein Lapsus, der passierte, und eigentlich doch eine Bagatelle. „Wer unter euch ohne Sünde ist, werfe den ersten Stein“, zitiert er die Worte Jesu Christi im Johannesevangelium. Damit meinte er unter anderem auch, dass der Kandidat der Christen miteinander, Stefan Hoinkis, nach Geigers Recherchen auf der Internetplattform Facebook eine Zeit lang unter dem Symbol der Landeskirche für sich geworben habe. Das sei laut Wahlordnung ebenfalls nicht erlaubt. „Jeder von uns engagiert sich ehrenamtlich, wir sind alle keine Profis, die Berater oder ein Büro haben“, versucht Geiger, diese Verfehlungen zu erklären. „Sie finden in jedem Wahlkreis den einen oder anderen Verstoß gegen die Wahlordnung“, prophezeit er.

Synode setzt sich aus Pfarrern und Laien zusammen

Während die Christen miteinander beim Entschluss bleiben, die Wahl notfalls anzufechten, hofft der Sielminger Pfarrer, dass sich die Aufregung wieder legt und am kommenden Sonntag viele Gemeindeglieder zur Wahl schreiten. Immerhin geht es um 1,9 Millionen evangelische Christen, die auch ihre Synode selbst wählen dürfen – eine württembergische Besonderheit. Sechs Jahre währt die Amtszeit in dem Kirchenparlament, wo über den Haushalt und andere wichtige Dinge beraten wird. Die Synode setzt sich aus Pfarrern und Laien zusammen, auf 30 Theologen kommen 60 Synodale ohne Talar.

Die Landeskirche hat den Vorgang in Esslingen bereits zur Kenntnis genommen. Oliver Hoesch, ihr Stuttgarter Pressesprecher, sagt dazu, erst müsse die Wahl vorüber sein, damit sie angefochten werden könne. Anschließend müsse die neue Synode über die Beschwerde entscheiden und herausfinden, ob gegebenenfalls im Bezirk Esslingen/Bernhausen erneut zu den Urnen gerufen werde.

Protestanten schreiten am Sonntag zu den Wahlurnen

Liste
Die Lebendige Gemeinde ist ein 1951 gegründetes Netzwerk innerhalb der evangelischen Landeskirche, das bis vor Kurzem noch Ludwig-Hofacker-Vereinigung hieß.Es sieht sich in der Tradition des Erweckungspredigers Hofacker und bezeichnet sich als Christusbewegung aller Generationen.

Kirchenwahl
Eine Synode ist eine beschlussfähige Zusammenkunft von Kirchenleuten, vergleichbar einem Parlament. Synodalen nennt man die Mitglieder der Synode. Württemberg hat die einzige Landeskirche, bei der die Synodalen direkt von den Gemeindemit-gliedern gewählt werden. Die Wahl ist am 1. Dezember.

Gemeinderat
Ebenfalls am 1. Dezember wird der Kirchengemeinderat gewählt. Jeder Christ der evangelischen Landeskirche, der über 18 Jahre alt ist, kann kandidieren. Wahlberechtigt sind im erstmals vereinigten Wahlbezirk von Esslingen und Bernhausen rund 100 000 Christen. Das Wahlalter beträgt 14 Jahre.