Das Verwaltungsgericht Stuttgart hat zwei Eilanträge gegen eine geplante Asylunterkunft in Esslingen-Zell abgelehnt. Mit diesem Rechtsmittel wollten Anwohner gegen die Einrichtung vorgehen, die der Kreis neben der S-Bahnlinie bauen will.

Esslingen - Vier Nachbarn der auf einer Grünfläche südlich der S-Bahn in Esslingen-Zell geplanten Flüchtlingsunterkunft sind mit ihren Eilanträgen gegen den Bau der Einrichtung vor dem Verwaltungsgericht Stuttgart gescheitert. Auf dem Areal will der Landkreis Esslingen für 70 Asylbewerber zwei zweigeschossige Gebäude in Modulbauweise errichten lassen. Dem Landratsamt zufolge ist in diesem Monat bereits mit der Erschließung begonnen worden. Im Dezember soll die Unterkunft bezugsfertig sein.

 

Wie berichtet, regt sich gegen den Standort heftiger Widerstand seitens einiger Anwohner. Sie werfen der Esslinger Stadtverwaltung vor, mit der Genehmigung gegen das Baurecht verstoßen zu haben. Zudem fürchten sie durch die Flüchtlingsunterkunft in der Nachbarschaft eine Zunahme an Kriminalität und Lärm, eine Einschränkung ihrer Lebensqualität und eine Wertminderung ihrer Grundstücke.

„Wohngeräusche“ seien hinzunehmen

Die von vier Anwohnern in zwei Anträgen vorgebrachte Annahme, unter den auf engstem Raum untergebrachten Flüchtlingen aus unterschiedlichen Kulturkreisen entstünden zwangsläufig Konflikte, von denen auch deren dort schon länger lebenden Nachbarn betroffen seien, seien „spekulativ“, so die 2. Kammer des Gerichts. Für andere von den Antragstellern prognostizierten Belästigungen – etwa durch Gewalttaten oder illegale Müllentsorgung – sei im Übrigen nicht das Baurecht zuständig, sondern das Polizei- und Ordnungsrecht oder das zivile Nachbarrecht.

Zu der Befürchtung, mit dem Einzug der Flüchtlinge sei es mit der Ruhe in dem Wohngebiet in Zell vorbei, vertritt das Verwaltungsgericht ebenfalls eine klare Linie. Bei der zu erwartenden Zunahme an Lärm handele es sich „um grundsätzlich hinzunehmende Wohngeräusche, selbst wenn sich der Lebensrhythmus und die Gewohnheiten von Flüchtlingen teilweise von denen der Ortsansässigen abheben sollten“, erklärt das Verwaltungsgericht.

Keine Wertminderung der Häuser

Eine von Anwohnern ins Feld geführte Wertminderung ihrer Immobilien lässt die Kammer ebenfalls nicht gelten. Das Bauvorhaben passe durchaus in die Umgebung der Fläche an der S-Bahnlinie. Denn diese sei nicht – wie von den Antragsstellern behauptet – durch Einfamilien- und kleinere Mehrfamilienhäuser geprägt.

Baurechtlich sei die bis Ende 2020 befristete Genehmigung, die die Stadt dem Kreis für den Bau erteilt hat, nicht zu beanstanden, heißt es in dem Beschluss weiter. Auch das Gebot der Rücksichtnahme sei nicht verletzt. Letztlich versuche die Stadt Esslingen mit dem Bauvorhaben, „ihrer gesetzlichen Pflicht, Flüchtlingen Wohnraum zur Verfügung zu stellen, gerecht zu werden“, betont das Verwaltungsgericht. Angesichts der auch dem Gericht bekannten Flüchtlingszahlen sei klar, dass neue Unterkünfte gebaut werden müssten. Dieser Notwendigkeit stünden auf Seiten der Anwohner „keine zu berücksichtigenden Beeinträchtigungen“ gegenüber, die sie als „besonders schutzwürdig“ erscheinen ließen, so die Kammer.

Gegen deren Beschluss kann noch bis zum Ende des Monats Beschwerde beim Verwaltungsgerichtshof in Mannheim eingelegt werden. Laut Ulrike Zeitler, der Sprecherin des Verwaltungsgerichts Stuttgart, ist bisher kein Einspruch eingelegt worden.