Der Liedermacher Hans Söllner ist sauer, weil die Staatsanwaltschaft die Ermittlungen gegen drei Polizisten eingestellt hat. Er wirft ihnen nach einer Kontrolle in Esslingen Körperverletzung und Sachbeschädigung vor.

Hans Söllner gibt nicht auf. Der bayerische Liedermacher hat Beschwerde gegen die Einstellung des Verfahrens gegen drei Polizisten eingelegt, die er im März nach einem Konzert in Esslingen-Berkheim wegen Körperverletzung und Sachbeschädigung angezeigt hatte. Zudem unterstellt er den Beamten „Machtmissbrauch und Amtswillkür“.

 

Der 58-Jährige war nach seinem Auftritt in der Osterfeldhalle auf Drogen kontrolliert worden. Dabei sei er behandelt worden „wie ein 17-jähriger Junkie“. Verschwitzt, ohne Jacke hätten ihn die Beamten grundlos vor seinem Auto fixiert, gefilzt und ihn lange im Freien stehen lassen, sodass er sich erkältet habe.

Söllner zeigt erstmals Polizisten an

Außerdem, so Söllners Vorwurf, sei sein BMW bei der Kontrolle massiv beschädigt worden. Die Spürhunde hätten im Wageninneren eine Spur der Verwüstung hinterlassen. Die Ledersitze, die Innenverkleidung der Tür und der Lack seien zerkratzt worden. Der Schaden belaufe sich auf rund 4500 Euro. Der bekennende Kiffer Hans Söllner, der mit schrägem Humor Politiker und die Staatsmacht aufs Korn nimmt, ist schon häufig während seiner rund 35-jährigen Bühnenkarriere ins Visier der Polizei geraten. Doch nach der Kontrolle in Esslingen war er offenbar richtig sauer. Denn zum ersten Mal zeigte er Polizeibeamte an.

Allerdings sind die Ermittlungen laut der Staatsanwaltschaft Stuttgart eingestellt worden. Weder Sachbeschädigung noch Körperverletzung im Amt seien den Polizisten nachzuweisen, erklärte die Sprecherin Claudia Krauth auf Anfrage. Möglicherweise sei der Wagen Söllners beschädigt worden, keinesfalls aber vorsätzlich oder rechtswidrig, sondern im Rahmen einer „ordnungsgemäßen Durchsuchung nach dem Polizeirecht“. Es bleibe dem 58-Jährigen aber unbenommen, „nach dem Polizeigesetz einen Antrag auf Entschädigung einzureichen“.

Staatsanwaltschaft erkennt keine Straftaten

Aus dem gleichen Grund scheide auch eine vorsätzliche Körperverletzung aus, so Claudia Krauth. Ebenso wie eine fahrlässige, denn es sei nicht zu beweisen, dass sich Söllner „nicht auch ohne die rechtmäßige polizeiliche Maßnahme erkältet hätte“.

Im Übrigen sei auch das Verfahren gegen Söllner selbst eingestellt worden. Ihm sei „ein strafbarer Erwerb und Besitz von Betäubungsmitteln nicht nachzuweisen“. Denn Drogen seien weder in dem Fahrzeug noch bei ihm gefunden worden. Bei der Ursache für den Marihuanageruch, den die Beamten im Auto wahrgenommen hätten, gehe die Staatsanwaltschaft Stuttgart von einem „straflosen Konsum“ aus.

Der Musiker legt Beschwerde ein

Susanne Pfeilschifter, die Managerin von Hans Söllner, moniert, die Spürhunde mit ihren feinen Nasen hätten das Marihuana im Gegensatz zu den Beamten „witzigerweise nicht gerochen“. Dass das Verfahren gegen ihn selbst ebenfalls eingestellt wurde, sei Söllner schriftlich mitgeteilt worden. Aber er habe sich gewundert, dass gegen ihn überhaupt wegen des Verdachts des Drogenbesitzes ermittelt worden sei. Zumal bei der rund zweistündigen Durchsuchung nichts gefunden worden sei.

Vonseiten des Künstlers seien die Vorfälle von jenem Abend im März „auf keinen Fall abgeschlossen“. Er empfinde die Kontrolle nach wie vor als Unrecht und habe deshalb Beschwerde gegen die Einstellung des Verfahrens eingelegt. Söllner sei einerseits „schockiert“, dass die Staatsanwaltschaft der Ansicht sei, bei der Kontrolle sei alles rechtens abgelaufen und er müsse die Beschädigung des Autos und die – seiner Ansicht nach – herabwürdigende Aktion so hinnehmen. Andererseits habe er „befürchtet, dass es so läuft“. Die Annahme, er hätte sich auch ohne den Polizeieinsatz erkältet, sei absurd, so Pfeilschifter. „Nach dem Auftritt geht er nicht verschwitzt nach draußen – schon gar nicht ohne Jacke.“ Für sie steht fest: Wenn ihm die Polizisten seine Jacke gegeben hätten, „hätte er sich nicht erkältet“.

Akte liegt jetzt bei der Generalstaatsanwaltschaft

Laut der Pressestaatsanwältin Claudia Krauth liegt die Akte jetzt bei der Stuttgarter Generalstaatsanwaltschaft. Diese befinde darüber, ob Söllners Beschwerde zulässig sei oder nicht. Wenn ja, „wird das Ganze noch mal geprüft“.