Das Amtsgericht Esslingen setzt die Verhandlung gegen einen mutmaßlichen 47-jährigen Stalker neu an. Denn das Opfer, ein zur Tatzeit 15 Jahre altes Mädchen, soll psychologisch begutachtet werden.

Esslingen - Der Prozess gegen einen 47-Jährigen, dem vorgeworfen wird, ein zur Tatzeit 15 Jahre altes Mädchen mit seinen Nachstellungen in zwei Suizidversuche getrieben zu haben, wird abgebrochen. Die Verhandlung muss neu aufgerollt werden, weil der Vorsitzende Richter Nico Niese ein psychologisches Gutachten über das mutmaßliche Opfer in Auftrag geben wird.

 

Wie berichtet, soll die heute 18 Jahre alte Frau vom Herbst 2012 bis zum Herbst 2014 laut der Anklage von dem Mann massiv bedrängt, bedroht und verfolgt worden sein. Der von dem Angeklagten ausgehende Psychoterror habe die Jugendliche krank gemacht, sie habe sich geritzt und zweimal versucht, sich das Leben zu nehmen. Die Staatsanwaltschaft geht deshalb von einer „Nachstellung mit Todes- oder Gesundheitsgefahr“ aus.

Der Mann streitet das ab. Er behauptete, die junge Frau habe ihm Avancen gemacht und zudem zuvor schon einige Male Suizidversuche unternommen. Er unterstellte ihr in der Verhandlung massive psychische Probleme. Das Gericht wolle die Sachlage nun mithilfe eines psychologischen Gutachtens klären lassen, so der Richter Nico Niese. Bis dieses erstellt sei, vergingen bis zu neun Monate. Dann müsse die Verhandlung neu angesetzt werden.

Erst im vergangenen März war am Landgericht Stuttgart ein 48-Jähriger wegen Nachstellung mit Todesfolge zu einer Gefängnisstrafe von fünfeinhalb Jahren verurteilt worden. Das Gericht sah es als erwiesen an, dass der Mann seine damals in Filderstadt lebende Ex-Freundin durch Psychoterror zum Suizid getrieben hat. Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig.