Laut Gesetz gilt vor Schulen und Kindertagesstätten seit 2017 bundesweit Tempo 30. Eigentlich. Denn für die Polizei in der Region Stuttgart gestaltet es sich schwierig, das Einhalten des Limits durchzusetzen.

Entscheider/Institutionen : Kai Holoch (hol)

Esslingen - Diese Änderung der Straßenverkehrsordnung hatte gravierende Folgen für alle Städte und Gemeinden im Land. Denn im vergangenen Jahr hat der Bund beschlossen, dass vor allen Schulen, Kindertageseinrichtungen sowie Alten- und Pflegeheimen Tempo 30 eingeführt werden muss. Das gilt auch für Bundes-, Landes- und Kreisstraßen.

 

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Am 27. November 2017 hat auch Esslingen diese Vorschrift umgesetzt. Seit rund einem halben Jahr gilt das Tempo-30-Gebot also – und wird nach Meinung der Linken im Esslinger Gemeinderat noch viel zu häufig von den Autofahrern ignoriert. In mehreren Straßen, in denen Ende November die neuen Höchstgeschwindigkeiten eingeführt wurden, seien bei Polizeikontrollen im Februar rund 40 Prozent der Autos zu schnell unterwegs gewesen. Deshalb hatten die Linken den Antrag gestellt, die Verwaltung solle prüfen, ob man vor einigen der Schulen und Kitas, die durch die neue Vorschrift ja eigentlich geschützt werden sollen, nicht zusätzliche bauliche Veränderungen vornehmen könne, um die Autofahrer zum Langsamfahren quasi zu zwingen. Die Linken hatten den Bau von Schwellen oder zu umfahrenden Hindernissen ins Spiel gebracht.

Zusätzliche Info-Tafeln aufgestellt

Diesen Vorschlägen musste der Esslinger Ordnungsamtschef Gerhard Gorzellik im zuständigen Ausschuss für Technik und Umwelt aber aus rein rechtlichen Gründen eine Absage erteilen. „Die neue Regelung ist zeitlich begrenzt“, erläutert Gorzellik. Der Gesetzgeber erlaube auf Straßen mit überörtlicher Bedeutung die Temporeduzierung von 50 auf 30 Kilometer pro Stunde nur von Montag bis Freitag während der jeweiligen Betriebszeiten der Kitas und Schulen. In den acht neu eingerichteten Tempo-30-Zonen variiere der Beginn zwischen 6.30 und 7 Uhr. Die Tempobeschränkung ende um 18 Uhr. Die jeweils vorgeschriebenen Zeiten sind auf Zusatztafeln zum Tempogebot angegeben. Ein weiteres Zusatzzeichen informiert die Verkehrsteilnehmer über die Art der Einrichtung. So sollen Autofahrer ihr Verhalten an die jeweilige besondere Gefahrenlage anpassen.

Sicher sei es wünschenswert, das Tempolimit auch tatsächlich durchzusetzen. Da aber abends und am Wochenende Tempo 50 auf den Straßen gelte, könne die Verwaltung bestenfalls Hindernisse aufstellen, die man auch mit Tempo 50 passieren könne. Denn die Stadt hafte für Schäden, die durch solche Maßnahmen möglicherweise an Fahrzeugen entstehen könnten. Gerhard Gorzellik: „Wenn man aber nur Hindernisse aufbauen kann, die ohnehin mit Tempo 50 passierbar wären, können wir eine solche Aktion natürlich gleich sein lassen.“

Hindernisse sind nicht erlaubt

Auf Hauptverkehrsachsen seien Schwellen aber ohnehin nicht erlaubt. Bestenfalls großflächige Aufpflasterungen seien denkbar. Diese würden aber den Winterdienst erschweren. Deshalb sei auch diese Lösung nicht sinnvoll. Esslingen will deshalb weiter auf regelmäßige Kontrollen bauen und setzt darauf, dass die Autofahrer in der Stadt sich mittelfristig an die neuen Tempo-30-Zonen gewöhnen.

Den Vorwurf, es werde zu wenig kontrolliert, weist der Ordnungsamtsleiter zurück: „Wir haben vier mobile Geräte im Einsatz. Das ist für eine Stadt in der Größe von Esslingen nicht schlecht.“ Auch über stationäre Anlagen könne man gegebenenfalls nachdenken – und tue dies auch regelmäßig. Allerdings habe die Stadt wegen der hohen Anschaffungskosten von mindestens 60 000 Euro pro Anlage einen Prioritätenkatalog erarbeitet, der sich nicht in wenigen Monaten abbauen lasse.