In vier Wochen wird gewählt. Die Vorbereitungen laufen in den Wahlämtern der Kreiskommunen auf Hochtouren. Die Wähler müssen vieles beachten.

Entscheider/Institutionen : Kai Holoch (hol)

Esslingen - Am 26. Mai wird nicht nur in Europa, sondern in Baden-Württemberg auch auf Regional-, Kreis- und Kommunalebene die Bilanz der politischen Arbeit der vergangenen fünf Jahre gezogen. Die Fraktionen haben also noch ziemlich genau vier Wochen Zeit, um für sich und die eigenen politischen Überzeugungen zu werben.

 

Wie in allen Kommunen im Kreis werden in diesen Tagen auch in Esslingen die Wahlunterlagen an die rund 70 000 wahlberechtigten Bürger verschickt. Bis zum 5. Mai müssen diese in den Briefkästen gelandet sein. Wer bis zu diesem Zeitpunkt keine Benachrichtigung erhalten hat, sollte sich beim jeweils zuständigen Wahlamt erkundigen, ob sein Name im Wählerverzeichnis eingetragen ist.

Ist das Lokal auch barrierfrei?

In den Unterlagen finden die Wähler auch Hinweise darauf, ob das für sie vorgesehene Wahllokal rollstuhlgerecht oder nicht barrierefrei ist. Wenn es erforderlich ist, können die Betroffenen dann in einem anderen Wahllokal mit ihrem Wahlschein wählen oder per Briefwahl an den Wahlen teilnehmen. Dazu muss man allerdings einen Antrag auf Ausstellung der Briefwahlunterlagen stellen.

Das kann man auf postalischem Weg tun – muss dabei aber den Antrag ausreichend frankiert an das jeweilige Wahlamt zurückschicken – oder online die Briefwahlunterlagen anfordern. In Esslingen etwa findet man auf der städtischen Homepage unter www.esslingen.de einen entsprechenden Link. Auch gibt es die Möglichkeit, den Antrag persönlich bei der Briefwahldienststelle zu stellen. Die ausgefüllten Briefwahlunterlagen müssen dann bis spätestens Sonntag, 26. Mai, um 18 Uhr, also bis zum Ende der Wahl, beim jeweils zuständigen Wahlamt eingehen.

Die Wähler können kumulieren und panaschieren

Ebenfalls in den kommenden Tagen, in einzelnen Gemeinden kann das auch erst kurz vor dem Wahltag sein, erhalten die wahlberechtigten Bürger die Stimmzettel für die Gemeinderats-, Kreistags und Regionalwahl. Bekanntlich bietet das baden-württembergische Wahlrecht die Möglichkeit, die Stimmen zu kumulieren und zu panaschieren.

Es ist also möglich, einzelnen Kandidaten mehrere Stimmen – maximal drei – zu geben und auch die eigenen Stimmen – die sich nach der Zahl der Gemeinderäte in den Kommunen richtet – auf die Vertreter verschiedener Parteien oder kommunaler Bündnisse aufzuteilen.

Da diese Auswahl oft zeitintensiv ist und große Sorgfalt erfordert, damit der Stimmzettel nicht ungültig wird, erhalten die Bürger die Gelegenheit, die Stimmabgabe bereits zu Hause vorzubereiten. Lediglich für die Europawahl, bei der man sich mit seiner einen Stimme für eine Partei entscheiden muss, die also auch vergleichsweise schnell ausgezählt ist, gibt es die Stimmzettel erst am 26. Mai im Wahllokal.