Wie viel Geld kann und will die Stadt in den nächsten Jahren für welche Vorhaben ausgeben? Das wird im Etat festgeschrieben. Foto: Ines Rudel
Wie viel Geld steht der Stadt zur Verfügung und was will sie wofür ausgeben? Das hängt von verschiedenen Aspekten ab und wird stets im Haushaltsplan zusammengefasst. Die ersten Eckdaten für den Doppelhaushalt 2026/2027 sehen nicht allzu rosig aus.
Melanie Braun
26.03.2025 - 12:47 Uhr
Was will die Stadt in den kommenden Jahren wofür ausgeben? Darüber wird in den nächsten Monaten diskutiert werden. Mit welchem Budget man genau rechnen kann, ist allerdings noch unklar. Für erste Anhaltspunkte hat die Stadt nun schon einmal die Eckdaten für den Doppelhaushalt 2026/2027 vorgestellt. Sie gelten als Leitplanken für die Finanzplanung der kommenden Jahre – besonders günstig scheint die Lage jedoch nicht zu sein.
Die Esslinger Kämmerin Birgit Strohbach betonte in der jüngsten Sitzung des Verwaltungsausschusses: „Die wirtschaftliche Lage ist schon länger nicht rosig.“ In Esslingen habe sich das bislang noch nicht vollständig niedergeschlagen – aber es werde sich nun wohl auf den nächsten Doppelhaushalt auswirken. „Das Ziel ist daher nicht ein ausgeglichener Haushalt, sondern ein genehmigungsfähiger Haushalt“, erklärte Strohbach.
Der 2024 neu gewählte Gemeinderat muss über die künftigen Finanzen entscheiden. Foto: Ines Rudel
Neue Ausgaben müssen in Esslingen gut begründet werden
Klar sei dabei: „Jedes Mehr auf der Ausgabenseite muss gut begründet sein“, mahnte die Kämmerin. So dürften etwa nur unter ganz bestimmten Bedingungen neue Stellen geschaffen werden. Zudem müssten alle zusätzlichen Einnahmen – etwa aus Elternentgelten, Bußgeldern oder Gebühren – in die Deckung der Mehrkosten fließen und dürften nicht etwa für zusätzliche Aufgaben verplant werden.
Im Esslinger Rathaus geht man davon aus, dass die Gewerbesteuer in den kommenden Jahren nicht mehr die Rekordwerte aus 2023 und 2024 erreichen wird. Stattdessen rechnet man damit, dass maximal der Zehnjahresdurchschnitt erreicht wird. Dieser Durchschnitt ist in Esslingen stets die Grundlage für den Gewerbesteueransatz, wurde in den vergangenen Jahren aber teils deutlich übertroffen. Die Grundsteuer hingegen soll in den kommenden Jahren analog zum laufenden Jahr fortgeführt werden.
Die Ansätze der übrigen Steuerarten, Zuweisungen und Umlagen wiederum werden auf Basis der Maisteuerschätzung 2025 und dem noch ausstehenden Haushaltserlass des Landes kalkuliert. Dazu gehören unter anderem die Gemeindeanteile an der Einkommens- und Umsatzsteuer, die Schlüsselzuweisungen des Landes und die Umlagen. Die Kreisumlage ergibt sich laut Stadtverwaltung aus der mittelfristigen Planung des Landkreises und müsse gegebenenfalls nach dem Beschluss des Kreishaushalts angepasst werden.
Unsicherheit bei Personalkosten wegen Tarifverhandlungen
Bei den Personalkosten gebe es ebenfalls noch Unsicherheiten, erklärte Finanzbürgermeister Ingo Rust im Verwaltungsausschuss. Schließlich seien die Tarifverhandlungen noch nicht abgeschlossen. Als Orientierungswert habe man nun die Annahme getroffen, dass Tarifsteigerungen von 2,7 Prozent im Jahr 2026 zu berücksichtigen seien, von 2,3 Prozent in 2027 und von 2,5 Prozent in der mittelfristigen Finanzplanung bis 2030. Für Baukosten wiederum habe man Steigerungsraten von fünf Prozent angenommen, sofern noch keine belastbaren Kostenschätzungen vorlägen.
Im Übrigen will die Stadtverwaltung jetzt eine neue Systematik im Haushalt verfolgen. „Bisher haben wir das großzügig gehandhabt und Projekte schon bei der Kostenschätzung berücksichtigt“, erinnerte Bürgermeister Rust.
Künftig sollten sich nur noch jene Projekte im Etat wiederfinden, bei denen die konkrete Kostenberechnung bereits stehe oder aber die in den betreffenden Haushaltsjahren sicher umgesetzt werden könnten. „Damit haben wir eine höhere Kostensicherheit“, so Rust.
Die neue Systematik sowie die insgesamt angestrebte bessere Lesbarkeit des Haushalts wurde von den Stadträtinnen und Stadträten ausdrücklich begrüßt. Nun muss der Etat 2026/2027 aber erst einmal erstellt werden. Die Einbringung ist für den 6. Oktober geplant, die Verabschiedung für den 12. Dezember.