Esslinger Bürgerentscheid Rathaus betreibt Schadensbegrenzung nach der Briefwahl-Panne

Wer unsicher ist, sollte vorsorglich bei der Briefwahlstelle nachfragen. Foto: Roberto Bulgrin

68 127 Wahlberechtigte entscheiden am 8. März über die Zukunft der Esslinger Bücherei. Bei den Briefwahlunterlagen ist der Stadt ein Fehler unterlaufen.

Kaum ein Thema wird in Esslingen so heiß diskutiert wie der Bürgerentscheid am 8. März: Am Tag der Landtagswahl entscheiden die Bürgerinnen und Bürger darüber, ob die Bücherei am angestammten Ort im Bebenhäuser Pfleghof modernisiert wird oder ob die Stadt das frühere Modehaus Kögel für eine neue Bibliothek kaufen und sanieren soll. Viele nutzen schon jetzt die Möglichkeit, ihre Stimme per Briefwahl abzugeben. Doch zuletzt musste die Stadt eine peinliche Panne vermelden: In den ersten Tagen waren in rund 8000 Fällen fehlerhafte Briefwahlunterlagen zum Bürgerentscheid verschickt worden. Seit dieses Missgeschick, das für Gesprächsstoff sorgt, bemerkt wurde, bemühen sich Ordnungsamtsleiterin Brigitte Länge und ihr Team um Schadensbegrenzung. Bislang gibt es nach ihren Angaben nur wenige Probleme.

 

68 127 Wahlberechtigte entscheiden am 8. März über die Zukunft der Stadtbücherei. Bislang wurden fast 13 000 Briefwahlanträge für den Bürgerentscheid im Rathaus eingereicht – die hohe Zahl lässt ahnen, dass das Interesse an der Abstimmung groß ist. Betroffen von der Panne sind nur Wählerinnen und Wähler, die ihre Briefwahlunterlagen zum Bürgerentscheid bis zum 4. Februar angefordert haben.

Keine ungültige Stimmabgabe riskieren

Martin Auerbach, Rena Farquhar und Hermann Beck (von links) hatten den Bürgerentscheid auf den Weg gebracht. Foto: Roberto Bulgrin

Auf den gelben Wahlscheinen zum Bürgerentscheid, die bis dahin verschickt wurden, heißt es auf der Vorderseite fälschlicherweise im Abschnitt „Achtung Briefwählerinnen und Briefwähler“: „Dann erst den Wahlschein in den gelben Wahlbriefumschlag stecken.“ Tatsächlich müsste dort jedoch stehen: „Dann erst den Wahlschein in den roten Wahlbriefumschlag stecken.“ Die Stadt verweist darauf, dass die Anleitung auf der Rückseite des gelben Wahlscheins korrekt sei. Briefwählerinnen und -wähler, die ihre Unterlagen bis 4. Februar beantragt haben, werden gebeten, vor der Stimmabgabe alles genau zu prüfen und ihre Stimmzettel korrekt in die vorgesehenen Umschläge einzulegen. Bei Anträgen auf Briefwahl, die ab dem 5. Februar gestellt wurden, sei der Fehler in den Unterlagen korrigiert worden. „Die Briefwahlunterlagen für die zeitgleich stattfindende Landtagswahl sind von dem redaktionellen Fehler nicht betroffen“, betont die Stadt.

Die rund 8000 betroffenen Briefwählerinnen und -wähler wurden von der Stadt angeschrieben mit einem Hinweis zum korrekten Einlegen der Wahlunterlagen in die Umschläge. Wer unsicher ist, ob er seine Unterlagen korrekt abgegeben oder den Wahlschein möglicherweise falsch eingelegt hat, sollte vorsorglich seine Stimmabgabe überprüfen. Wahlschein und Stimmzettel dürfen nicht im selben Umschlag stecken, damit das Wahlgeheimnis gewahrt wird.

Besser im Wahlamt nachfragen

Alle, die unsicher sind, ob sie ihre Unterlagen korrekt abgegeben haben, können sich unter Telefon: 0711 / 35 12-33 46 sowie per E-Mail unter: wahlamt@esslingen.de melden oder persönlich im Wahlamt im Erdgeschoss des Alten Rathauses vorbeischauen. Genaues Hinschauen ist ratsam: Wer falsch kuvertiert, dessen Stimme ist nicht gültig. Erst die Auszählung am Abend des 8. März wird zeigen, ob es wegen dieser Panne überdurchschnittlich viele ungültige Stimmen gegeben hat. Wie bei jeder Wahl wird das Ergebnis hinterher vom Regierungspräsidium auf seine Rechtmäßigkeit hin überprüft.

Abstimmen kann man nicht nur am Wahltag, sondern auch per Briefwahl. Foto: dpa/Uwe Anspach

Seit die Stadt am Freitag die Stimmzettel-Panne beim Bürgerentscheid bekanntgemacht hat, seien etwa 30 Anrufe im Rathaus eingegangen. Weitere verunsicherte Wählerinnen und Wähler haben sich per E-Mail oder persönlich beim Wahlamt gemeldet – deren genaue Zahl wird nach Angaben von Ordnungsamtsleiterin Brigitte Länge aber nicht erfasst. Wer unsicher ist, erhält einen neuen Wahlschein nebst korrekten Briefwahlunterlagen, der alte Wahlschein wird ungültig. „Für uns bedeutet das natürlich einen Mehraufwand“, sagt die Amtsleiterin. „Wir tun jedoch alles, damit der Bürgerentscheid rechtmäßig durchgeführt wird.“

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