Esslinger Nachbarschaftsstreit vor dem Landgericht Angeklagter will Opfer versehentlich mit Messer verletzt haben

Ein 47-Jähriger soll im Zuge eines Nachbarschaftsstreit einen Widersacher mit einem Messer verletzt haben. Ihm wird vor Gericht versuchter Totschlag vorgeworfen. Foto: dpa/Sebastian Gollnow

In einem Mehrfamilienhaus in Esslingen-Brühl ist ein Nachbarschaftsstreit in eine Messerattacke ausgeartet. Einem 47-Jährigen wird deshalb vor dem Landgericht Stuttgart versuchter Totschlag vorgeworfen.

Reporterin: Simone Weiß (swe)

Er wirkt wie der nette Nachbar von nebenan. Doch das soll er laut Anklageschrift nicht sein. Ein 47-Jähriger aus Esslingen ist vor dem Landgericht Stuttgart wegen des Vorwurfs des versuchten Totschlags angeklagt. Der Berufskraftfahrer soll im Januar vergangenen Jahres im Esslinger Stadtteil Brühl einen Hausmitbewohner mit einem Messer in den Rücken gestochen und ihn dadurch verletzt haben.

 

Immer wieder sei er auf der Matte gestanden. Der Mann, der in dem Mehrfamilienhaus in Esslingen-Brühl direkt unter ihm wohnte, so führte der Angeklagte vor Gericht aus, habe sich mehrfach über Lärmbelästigungen beklagt. Dieser Nachbar sei im ganzen Haus berüchtigt, gelte als aggressiv, als einer, der wegen jeder Kleinigkeit ausrastet. Solche Reibereien kommen unter Mitbewohnern vor. Doch in diesem Fall eskalierte die Situation. Am Tattag, am Montag, 23. Januar 2023, war der Angeklagte mit seiner damaligen Partnerin nach eigenen Angaben abends vor dem Fernseher gesessen, um ein Fußballspiel anzuschauen. Dabei sei durch eine ungeschickte Bewegung eine Flasche Wein vom Couchtisch gefallen und zerbrochen. Wie von den beiden erwartet, habe bereits kurze Zeit später der Nachbar von unten vor der Tür gestanden und sich über die Ruhestörung beschwert. Der Mann habe ihn beschimpft, beleidigt und bedroht, erklärte der Angeklagte. Mehrfach habe er zu ihm gesagt: „Komm mit nach unten vor das Haus. Dann tragen wir das von Mann zu Mann aus.“

Messer aus der Küche geholt

Laut dem Angeklagten griff der Nachbar in dieser angespannten Situation in die Tasche seiner Jogginghose. Da habe er es mit der Angst zu tun bekommen und zum vermeintlichen Selbstschutz ein Messer aus der Küche geholt, so der 47-Jährige. Warum er nicht einfach die Wohnungstür zugeschlagen und somit den Streit beendet habe, wollte der Vorsitzende Richter wissen. Er habe die Beleidigungen und Beschimpfungen nicht mehr ertragen können, antwortete der Angeklagte. Er sei „eben ein Mann“.

So ging der Clinch der beiden Familienväter weiter. Der Nachbar, führte der 47-Jährige weiter aus, habe die Flucht ergriffen, als er ihn mit dem Messer auf sich zukommen sah. Weiterhin Beleidigungen ausstoßend, habe das spätere Opfer sich zunächst hinter einer Brandschutztür verschanzt und sei dann das Treppenhaus hinunter gerannt. Auf einem Absatz will sich der Angeklagte dann über das Treppengeländer gelehnt und dabei dem anderen Mann versehentlich mit dem Messer in den Rücken gestochen haben. Er habe gedacht, der Widersacher laufe weg. Doch stattdessen sei dieser unvermutet stehen geblieben und habe so einen Stich abbekommen. Es sei ein Versehen gewesen, beteuerte der Angeklagte: „Ich bin doch kein Mörder, kein Prügeltyp, kein Totschläger. Ich wollte ihm nichts tun. Ich wollte ihn nur erschrecken.“ Am Messer sei nur sehr wenig Blut gewesen. Das Gericht zweifelte wohl an dieser Version und ließ sich vom Angeklagten mehrfach den Tatverlauf erklären.

Arbeitsplatz verloren

Der Verletzte habe sich nach dem Stich hinter einer weiteren Brandschutztür in einer der unteren Etagen verschanzt. Der Angeklagte wurde eigenen Angaben zufolge von seiner Freundin beruhigt und ging in die Wohnung zurück. Kurze Zeit später sei er festgenommen worden. Nach einigen Stunden sei er wieder auf freien Fuß gekommen. An seinem Arbeitsplatz sei ihm wegen „dieser Sache“ gekündigt worden. Nach dem Urteil und der Verbüßung einer möglichen Strafe wolle er „den Kopf endlich frei kriegen und wieder arbeiten gehen“.

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