Weil mikrobiologische Grenzwerte zu hoch waren, wurden in den Esslinger Stadtteilen Liebersbronn und Wilflingshausen Vorsichtsmaßnahmen ergriffen. Diese sind jetzt nicht mehr nötig. Die Ursache für die Keimbelastung ist kurios.
In den vergangenen Tagen haben die Stadtwerke Esslingen (SWE) das Trinkwasser für Bereiche der Stadtteile Liebersbronn und Wiflingshausen stärker desinfiziert als gewohnt. Diese Maßnahme wurde erforderlich, weil der in der Trinkwasserverordnung festgelegte mikrobiologische Grenzwert geringfügig überschritten wurde. Wie das Unternehmen nun informiert, wurden bei wiederholten Laborkontrollen keine Verunreinigungen mehr festgestellt. In Abstimmung mit dem Gesundheitsamt konnten daher alle Maßnahmen am Montag, 21. Oktober, abgeschlossen werden.
Chlorkonzentration unter dem Grenzwert
Nach Angaben der Stadtwerke waren bei Kontrollen am 10. Oktober im Auslauf des Hochbehälters Dulkhäusle erhöhte Mengen des Darmkeims Escherichia coli (E.Coli) sowie der coliformen Bakterien und Enterokokken nachgewiesen worden. Das vorsorglich ausgesprochene Abkochgebot für die betroffenen Bereiche in beiden Stadtteilen war laut den SWE bereits am 14. Oktober aufgehoben worden. „Seither konnte das Trinkwasser wieder uneingeschränkt verwendet werden“, heißt es in einer Mitteilung. Die zusätzlichen Desinfektionsmaßnahmen seien aber präventiv noch für mehrere Tage fortgeführt worden. „Dabei blieb die Chlorkonzentration stets deutlich unter dem Grenzwert der Trinkwasserverordnung.“
Kleine Ursache, große Wirkung
Die gemeinsamen Untersuchungen des Gesundheitsamtes und der Stadtwerke Esslingen haben ergeben, dass die wahrscheinliche und plausible Ursache für die Grenzwertüberschreitungen ein Insekt war. Dieses hatte sich offenbar in den Hochbehälter verirrt – laut den Stadtwerken „ein seltener Vorfall, der sich nicht hundertprozentig ausschließen läßt“. Umso wichtiger sei es, in solchen Fällen sofort zu reagieren. Dank der hochempfindlichen Untersuchungsmethoden habe man die geringen Grenzwertüberschreitungen sehr schnell bemerkt und die betroffenen Anwohner unverzüglich informieren können.