Bis zu 540 Euro Grundzulage pro Jahr sind geplant: Was hinter dem staatlich geförderten ETF-Sparplan steckt.

Digital Desk: Lukas Böhl (lbö)

Die Bundesregierung plant eine Reform der privaten Altersvorsorge. Künftig soll es neue geförderte Altersvorsorgeprodukte geben. Dazu zählt auch ein sogenanntes Altersvorsorgedepot. Über ein solches Depot soll das Geld auch in Fonds wie ETFs angelegt werden können. Die neuen Produkte sollen ab dem 1. Januar 2027 angeboten werden können.

 

Die Förderung soll aber nicht für jeden normalen ETF-Sparplan im eigenen Depot gelten. Gefördert werden sollen nur zertifizierte Altersvorsorgeverträge. Das Geld ist also für die Altersvorsorge gedacht und kann nicht beliebig verwendet werden.

Wie hoch soll die Förderung sein?

Die Förderung soll einfacher werden als beim bisherigen Riester-System. Wer Geld in einen förderfähigen Vertrag einzahlt, soll dafür eine Zulage vom Staat erhalten.

Für die ersten 360 Euro Eigenbeitrag pro Jahr soll es 50 Cent Zuschuss je eingezahltem Euro geben. Für weitere Einzahlungen bis insgesamt 1.800 Euro pro Jahr sollen 25 Cent je Euro hinzukommen.

So ergibt sich eine maximale Grundzulage von 540 Euro pro Jahr.

Eigenbeitrag pro Jahr Zuschuss vom Staat
120 Euro 60 Euro
360 Euro 180 Euro
1.000 Euro 340 Euro
1.800 Euro 540 Euro

Zusätzlich kann es weitere Zulagen geben. Für Kinder soll ein Elternteil bis zu 300 Euro pro Kind und Jahr erhalten können. Wer vor dem 25. Geburtstag einen Altersvorsorgevertrag abschließt, soll einmalig 200 Euro Berufseinsteigerbonus bekommen.

Welche ETFs können bespart werden?

Welche ETFs genau genutzt werden können, steht noch nicht im Detail fest. Nach den vorliegenden Plänen soll es aber keine freie Auswahl wie in einem gewöhnlichen Wertpapierdepot geben.

Das Altersvorsorgedepot soll nur bestimmte zulässige Vermögensgegenstände enthalten dürfen. Dafür ist eine Positivliste vorgesehen. Diese Liste soll abschließend festlegen, welche Anlageformen für ein Altersvorsorgedepot erlaubt sind.

Für Sparer bedeutet das: Es wird voraussichtlich nicht möglich sein, jeden beliebigen ETF auszuwählen. Stattdessen dürften nur solche Fonds oder ETFs infrage kommen, die im Rahmen des zertifizierten Altersvorsorgeprodukts zugelassen sind und vom jeweiligen Anbieter angeboten werden.

Beim sogenannten Standarddepot soll die Auswahl noch stärker vereinfacht werden. Dort sollen zwei Investmentvermögen vorgesehen sein: eines mit einem vorsichtigeren Anlageprofil und eines mit höheren Anlagerisiken und entsprechend größeren Renditechancen. Vor Beginn der Auszahlungsphase soll das angesparte Kapital schrittweise in den risikoärmeren Fonds umgeschichtet werden, sofern keine abweichende Aufteilung gewünscht wird.

Was hat das mit ETFs zu tun?

Mit der Reform sollen Altersvorsorgedepots möglich werden. In solchen Depots kann das Geld auch in Fonds wie ETFs angelegt werden. Dadurch können höhere Renditechancen entstehen als bei klassischen Garantieprodukten.

Allerdings gibt es auch ein Risiko: ETFs können im Wert schwanken. Anders als bei Garantieprodukten ist nicht garantiert, dass am Ende ein bestimmter Betrag zur Verfügung steht.

Für Menschen, die weniger selbst entscheiden möchten, soll es ein Standarddepot geben. Dieses soll mit einfachen Voreinstellungen arbeiten. Außerdem sollen die Kosten bei diesem Standarddepot begrenzt werden.

Was passiert mit alten Riester-Verträgen?

Bestehende Riester-Verträge sollen nicht automatisch wegfallen. Für Verträge, die vor dem 1. Januar 2027 abgeschlossen wurden oder noch abgeschlossen werden, soll Bestandsschutz gelten. Sie können also grundsätzlich weitergeführt werden.

Ein Wechsel in die neue Förderung soll möglich sein. Dabei können aber Kosten entstehen. Deshalb sollte ein alter Vertrag nicht vorschnell gekündigt werden.

Wann kommt das Geld zur Auszahlung?

Das angesparte Geld soll grundsätzlich für das Alter bestimmt sein. In der Auszahlungsphase soll es zwei Möglichkeiten geben: eine lebenslange monatliche Rente oder einen Auszahlungsplan, der mindestens bis zum vollendeten 85. Lebensjahr läuft.

Wer das Geld vorher oder anders als erlaubt verwendet, muss unter Umständen Zulagen und Steuervorteile zurückzahlen.