Die Fifa-Ethikkommission hat nach dem Abschluss ihrer Untersuchungen nun gegen Franz Beckenbauer Anklage erhoben. Es geht um die Rolle Beckenbauers bei der WM-Vergabe an Russland 2018 und Katar 2022 im Dezember 2010.

Zürich - Nach Abschluss ihrer Ermittlungen hat die Untersuchungskammer der Fifa-Ethikkommission Anklage gegen Franz Beckenbauer erhoben. Das Verfahren sei zur rechtsprechenden Kammer weitergeleitet worden, teilte das Gremium des Fußball-Weltverbands am Mittwoch mit, ohne weitere Details zu nennen. Damit droht dem 70-Jährigen nun im Extremfall eine Sperre für Fußball-Aktivitäten, dies würde auch Besuche von Stadien beinhalten. Wann ein Spruch fällt, ist offen.

 

Die Untersuchungen beziehen sich demnach allem Anschein nach nicht auf die jüngsten Berichte über vermeintlich schwarze Kassen bei der WM-Vergabe 2006 an Deutschland.

Beckenbauer hatte wie alle Mitglieder des Fifa-Exekutivkomitees, die bei der skandalträchtigen WM-Vergabe an Russland 2018 und Katar 2022 im Dezember 2010 beteiligt gewesen waren, vor der Ethikkommission aussagen müssen. Als er dies zunächst verweigerte, war er im Sommer 2014 provisorisch für 90 Tage für alle Fußball-Aktivitäten gesperrt worden. Nach seiner danach erfolgten Aussage wurde diese Sperre aufgehoben, die Ermittlungen liefen jedoch weiter.

Auch gegen Spanier Ángel María Villar Llona wird ermittelt

Insgesamt nennt die Ethikkommission die Namen von neun Funktionären, gegen die aktuell noch ermittelt wird. Darüber hinaus gebe es weitere Fälle, heißt es weiter. Die Untersuchungen gegen Fifa-Präsident Joseph Blatter, Weltverbands-Generalsekretär Jérôme Valcke und Uefa-Chef Michel Platini laufen weiter.

Die Ethikhüter bestätigten zudem erstmals, dass auch gegen den Spanier Ángel María Villar Llona ermittelt wird, den Fifa-Vizepräsidenten erwartet nun ebenfalls ein Urteil. In seiner Funktion als Uefa-Vize ist er durch die 90-Tage-Sperre gegen Platini aktuell ranghöchster Funktionär der Europäischen Fußball-Union.

Erst am Dienstag hatte das Fifa-Exekutivkomitee die Verschwiegenheitsklausel für die Ethikkommission aufgehoben. Damit darf diese erstmals die Öffentlichkeit über ihre Untersuchungen informieren. Sowohl Chef-Untersucher Cornel Borbely als auch der deutsche Richter Hans-Joachim Eckert als Vorsitzender der rechtsprechenden Kammer hatten sich vehement für das Recht zur Information eingesetzt. Um Interessenkonflikte zu vermeiden wird nicht Landsmann Eckert, sondern voraussichtlich sein Stellvertreter Alan Sullivan aus Australien das Urteil über Beckenbauer fällen.