Stuttgart bleibt die direkte Flugverbindung nach Abu Dhabi vorerst erhalten. Für die angeschlagene Fluggesellschaft Air Berlin ist die strategische Partnerschaft mit Etihad Airways überlebenswichtig.

Stuttgart - Aufatmen bei Air Berlin, dem Partner Etihad Airways und der Geschäftsführung des Stuttgarter Flughafens: die beiden Airlines dürfen nun doch ihre gemeinsame Vermarktung der Verbindungen zwischen Abu Dhabi und Stuttgart (sowie Berlin und Nürnberg) zumindest bis zum Ende des Winterflugplans (26. März) fortführen. Der 7. Senat des Niedersächsischen Oberverwaltungsgericht (OVG) Lüneburg (Az. 7 ME 4/16) akzeptierte die Beschwerde gegen den ablehnenden Beschluss des Verwaltungsgerichts Braunschweig (Az. 2 B 369/15) vom 29. Dezember.

 

Etihad Airways streitet mit dem Bundesverkehrsministerium um die Genehmigung diverser Strecken des aktuellen Winterflugplans. Das Luftfahrtbundesamt hatte im Oktober 2015 mehr als 50 von Etihad beantragte Verbindungen von und zu deutschen Airports genehmigt, weil sie unstrittig Teil eines Abkommens zwischen Deutschland und den Vereinigten Arabischen Emiraten sind; hinsichtlich weiterer 31 Strecken – darunter jene zwischen Stuttgart und Abu Dhabi – wurde die Genehmigung aber nur bis zum 15. Januar erteilt.

Codesharing verbessert die Vermarktungschancen

Diese 31 Verbindungen betreffen Codesharing-Flüge; das ist ein Verfahren, bei dem sich zwei Airlines einen Linienflug teilen, beide Beteiligte führen ihn unter einer eigenen Flugnummer. Das verbessert die Vermarktungschancen. Für die angeschlagene Air Berlin ist die strategische Partnerschaft mit Etihad überlebenswichtig – etwa die Hälfte aller Passagiere auf den strittigen Strecken bucht über das Etihad-System.

Entsprechend zufrieden zeigte sich Air-Berlin-Chef Stefan Pichler: „Das Urteil hat Signalwirkung für unsere Fluggäste und ist ein Sieg für mehr Wettbewerb im deutschen Luftverkehr.“ Gegen die Genehmigung hatten Lufthansa und Condor Beschwerde eingelegt, sie sehen ihre Drehkreuze Frankfurt und München geschwächt. Air Berlin geht fest davon aus, dass die Verbindungen über den 26. März hinaus fortgeführt werden, denn das OVG bezieht sich in seinem unanfechtbaren Beschluss auf die gültige bilaterale Vereinbarung. Sie berechtige zur Durchführung von Auslandsflügen von und nach Berlin, Stuttgart und Nürnberg. Innerdeutsche Verkehre seien dagegen nicht erlaubnisfähig.

Der Stuttgarter Flughafen-Chef Georg Fundel begrüßte die Fortsetzung der Linien. Das Grundproblem bleibe aber: Baden-Württemberg brauche wie Bayern und Hessen bestmögliche Anschlüsse an die wichtigsten Hubs dieser Welt. Das betreffe auch andere wichtige Drehkreuze in der Golfregion sowie in China.