Die Auslegung des Euro-Stabilitätspakt ist hoch umstritten. Trotz vieler Verstöße in der Vergangenheit wurde noch nie ist ein Land mit Geldstrafen belegt. Spanien und Portugal könnten nun die ersten Staaten sein. Auch in Italien bahnen sich Probleme an.

Brüssel - Erstmals in der Geschichte des Euro-Stabilitätspakts könnten Defizitsünder mit Strafen belegt werden. Die EU-Finanzminister machten am Dienstag den Weg für konkrete Maßnahmen gegen Spanien und Portugal frei. Beide Länder seien nicht konsequent genug gegen ihre Haushaltsdefizite vorgegangen, hieß es nach einem Treffen der EU-Ressortchefs in Brüssel. Auch Italiens marode Banken bereiteten etlichen Ministern Sorgen.

 

Die Entscheidung der Minister stelle unter Beweis, dass die Regeln angewandt würden, sagte Bundesfinanzminister Wolfgang Schäuble (CDU). „Das sendet das Signal der Verlässlichkeit.“

Keine wirksamen Gegenmaßnahmen

Spanien und Portugal hatten 2015 die Vorgaben des Euro-Stabilitätspakts nicht eingehalten. Dem in Grundzügen seit 1992 existierenden Regelwerk zufolge ist maximal eine jährliche Neuverschuldung von 3,0 Prozent der Wirtschaftsleistung erlaubt. Spanien wies 2015 ein Defizit von 5,1 Prozent auf, Portugal verzeichnete 4,4 Prozent. Zugleich trafen sie trotz anderslautender Empfehlungen keine wirksamen Gegenmaßnahmen, befanden die Finanzminister nun.

Die EU-Kommission hat jetzt 20 Tage Zeit, um weitere Schritte einzuleiten und Strafen vorzuschlagen. Die beiden Länder können zudem Begründungen vorbringen, weshalb diese aus ihrer Sicht niedrig ausfallen sollten. Bereits beim Treffen der EU-Finanzminister hätten Spanien und Portugal eindrucksvoll argumentiert, weshalb sie strenge Strafen nicht für angebracht hielten, sagte Schäuble. Als Betroffene waren sie aber nicht abstimmungsberechtigt.

Laut europäischem Regelwerk können die Geldstrafen maximal 0,2 Prozent der Wirtschaftsleistung betragen. Auch das Einfrieren von Strukturfördermitteln ist möglich. Die EU-Kommission hatte zuletzt allerdings schon durchblicken lassen, dass sie eine eher milde Gangart vorzieht, um das Wirtschaftswachstum in den früheren Krisenländern nicht zu gefährden. Es könnte also auf eine eher symbolische oder auch auf gar keine Strafe hinauslaufen.

Anhebung der Körperschaftssteuer

Spanien kündigte zudem bereits an, sich zur Verringerung seines Budgetdefizits unter anderem zu einer Anhebung der Körperschaftssteuer zu verpflichten. Laut Wirtschaftsminister Luis de Guindos geht Madrid davon aus, dadurch zusätzliche Einnahmen von 6,0 Milliarden Euro im Jahr zu erzielen. „Im Jahr 2017 wird Spanien das Defizitlimit von drei Prozent (der Wirtschaftsleistung) einhalten“, sagte der Minister.

Die Auslegung des Euro-Stabilitätspakts ist seit Jahren umstritten. Trotz zahlreicher Verstöße gegen die Regeln in der Vergangenheit wurden noch nie Strafen gegen einen Staat verhängt. Im Jahr 2003 hatte Deutschland den Pakt in eine tiefe Krise gestürzt. Damals wurden die Defizit-Verfahren gegen Deutschland und Frankreich ausgesetzt. „Das war der entscheidende Fehler“, sagte Schäuble nun. Dies dürfe sich nicht wiederholen. Unter dem Eindruck der schweren Finanzkrise vor fünf Jahren war das Regelwerk noch verschärft worden.

Sorgen bereitete den EU-Ministern nun zudem die Lage etlicher italienischer Banken. Auf der Agenda des Treffens stand das Thema nicht, offiziell wurde es nicht diskutiert - doch die Botschaft aus Brüssel war dennoch deutlich. Es solle keine Ausnahmen von den europäischen Regeln geben, sagte Schäuble. „Die Regeln beinhalten genügend Spielraum, um richtige Entscheidungen zu treffen.“ Eurogruppenchef Jeroen Dijsselbloem hatte zuvor bereits betont, die Probleme müssten von den Banken selbst und nicht mithilfe staatlicher Mittel gelöst werden.

Faule Kredite

Italiens Banken haben faule Kredite im Wert von rund 360 Milliarden Euro angehäuft, bei denen Kunden Probleme mit der Rückzahlung haben. Die Regierung von Ministerpräsident Matteo Renzi möchte daher strauchelnde Geldinstitute mit öffentlichen Geldern unterstützen.

Nach den neuen EU-Bankenregeln sollen als Konsequenz aus der Finanzkrise 2008/2009 staatliche Hilfen jedoch erst fließen, nachdem Aktionäre und private Gläubiger herangezogen wurden. Ausnahmen sind möglich, wenn etwa eine Systemkrise verhindert werden muss oder wenn beim europäischen Bankenstresstest neue Kapitallöcher auftreten.