Fluggastrechte vor dem Aus: Während im Parlament um Verbraucherrechte gekämpft wird, drohen 60 Prozent aller Entschädigungsansprüche zu verschwinden.
Die Zeit läuft ab für eine Reform der EU-Fluggastrechte, die eigentlich Verbesserungen bringen sollte. Nach dem Scheitern der ersten Verhandlungsrunde im Januar 2026 und der klaren Positionierung des EU-Parlaments gegen eine Verwässerung der Fluggastrechte befinden sich die Verhandlungen in einer Sackgasse.
Ende Mai nahm das Parlament eine Position zu einer Überarbeitung der EU-Vorschriften über Fluggastrechte an (632 Stimmen dafür, 15 dagegen, 9 Enthaltungen). Die Abgeordneten sprachen sich gegen Bestrebungen der EU-Verkehrsminister aus, die seit 2004 geltenden Fluggastrechte abzuschwächen.
Fluggastreche: Was im EU-Parlament auf dem Spiel steht
Strittig ist vor allem, ab welcher Verspätung Fluggästen künftig Entschädigungen zustehen. Die Abgeordneten wollen das Recht auf Entschädigung beibehalten, wenn ein Flug um mehr als drei Stunden verspätet ist. Der Rat plädiert hingegen dafür, Entschädigungen erst nach einer Verspätung von vier bis sechs Stunden vorzusehen.
Die Folgen wären drastisch: Das Verbraucherportal Flightright beziffert die möglichen Auswirkungen und geht davon aus, dass rund 60 Prozent der heute anspruchsberechtigten Passagiere ihren Anspruch auf Entschädigung verlieren könnten.
Flightrigt: „Passagiere verlieren“
Dr. Jan-Frederik Arnold, CEO von Flightright, warnt deshalb vor einem faulen Kompromiss zulasten der Verbraucher: „Es wird der Eindruck erweckt, dass schwächere Fluggastrechte zu mehr Pünktlichkeit führen würden. Das ist schlicht falsch. Wenn die Politik jetzt die Entschädigungsschwellen anhebt und außergewöhnliche Umstände ausweitet, verlieren vor allem Passagiere – nicht die Airlines. Aus unserer Sicht gilt: Lieber die Verhandlungen scheitern lassen, als bestehende Verbraucherrechte systematisch zu verschlechtern.“
EU-Parlament kämpft für Verbraucherrechte
Das EU-Parlament zeigt sich kompromisslos. „Die EU verfügt über die weltweit umfassendsten Fluggastrechte. Sie stehen für Verbraucherschutz und sind ein klares Signal aus Europa – und dürfen nicht verwässert werden“, sagt Karolina Wojtal, Co-Leiterin des Europäischen Verbraucherzentrums Deutschland.
„Die vorgeschlagene Reform wäre ein massiver Einschnitt in die Fluggastrechte: Millionen Passagiere hätten den Anspruch auf Entschädigung bei Verspätungen verloren“, so die Verbraucherzentrale Bundesverband.
Airlines fordern weitere Verschärfung
Währenddessen formiert sich Widerstand von unerwarteter Seite: 35 kleinere europäische Fluggesellschaften haben EU-Institutionen aufgefordert, die geplante Reform der Fluggastrechte-Verordnung zu überdenken. Gestiegene Kerosinkosten infolge des Iran-Kriegs ließen keinen Spielraum für zusätzliche finanzielle Belastungen. Die Airlines fordern einen noch höheren Schwellenwert oder den vollständigen Wegfall der Entschädigungspflicht.
EU-Trilog bis 2. Juni
„Die EU-Mitgliedstaaten weichen nicht davon ab, die Fluggastrechte deutlich einschränken zu wollen. Als EU-Parlament konnten wir keinen Kompromiss mittragen, der die Rechte der Bürgerinnen und Bürger aushöhlt“, berichtet Parlamentsmitglied Jan-Christoph Oetjen (FDP) laut Medien.
Bis zu einer endgültigen Einigung gilt weiterhin das bestehende Recht mit den bekannten Entschädigungssummen von 250, 400 und 600 Euro bei Ankunftsverspätungen ab drei Stunden. Für Europas Fluggäste geht es um mehr als nur Geld - es geht um die Frage, ob Verbraucherrechte oder Wirtschaftsinteressen siegen werden. Das entscheidende Trilog-Verfahren zwischen EU-Parlament, Rat und Kommission läuft bis 2. Juni.