Lange behauptete eine EU-Webseite, der Stuttgarter Tiefbahnhof habe die „doppelte Kapazität“ wie der alte. Nun ist der Hinweis verschwunden – aber niemand kann so recht erklären, warum.

Titelteam Stuttgarter Zeitung: Andreas Müller (mül)

Stuttgart - Es war nur eine kleine, aber ziemlich zentrale Änderung auf der Internetseite der EU-Kommission. Lange schilderte die fürs Europäische Transport-Netzwerk zuständige Exekutivagentur (Abkürzung: Tentea) dort zwei Vorteile des Bahnprojekts Stuttgart–Ulm, das Brüssel mit 114 Millionen Euro fördert: Wenn es erst einmal realisiert sei, werde sich die Kapazität des Stuttgarter Hauptbahnhofs verdoppeln und die Fahrzeit auf der Strecke Paris–Bratislava reduzieren. Irgendwann im vorigen Jahr erfolgte dann ganz diskret eine Korrektur: die doppelte Kapazität wurde ersatzlos gestrichen, übrig blieb alleine die kürzere Fahrzeit.

 

Findige Projektgegner bemerkten die Änderung natürlich trotzdem – und rätseln seither über die Hintergründe. Vermutlich reagierte die EU-Organisation damit auf den Stresstest, mit dem sich frühere Angaben über eine doppelte Kapazität des Tiefbahnhofs endgültig als unhaltbar erwiesen. Nun soll die Leistungsfähigkeit noch um 30 Prozent steigen, was Kritiker freilich ebenfalls bezweifeln. Wer aber hat die Streichung auf der Homepage veranlasst und aus welchen Gründen? Auf diese einfache Frage bekommt man in Brüssel und Berlin nur wenig erhellende Antworten.

„Kein direkter Bezug“ zur Förderung?

Die erste Auskunft der EU-Agentur: die Beschreibungen auf der Webseite basierten auf den Angaben, mit denen sich der jeweilige Mitgliedstaat um die Mittel beworben habe. Darin sei von einer „Verdoppelung der Kapazität ausgegangen worden“, was 2008 auch im Zuschussbescheid dokumentiert wurde. Da „kein direkter Bezug zu den . . . geförderten Aktivitäten besteht“, sei der Passus 2012 geändert worden. Von wem, blieb im Dunkeln. Die Deutsche Bahn Netz AG habe jedenfalls „im Moment keine Änderung bei den Fragen zur Kapazität vorgenommen“, teilte die Tentea-Kommunikationsabteilung mit. Näheres könne man bei den Zuständigen im Berliner Verkehrsministerium erfahren.

Nachfrage also im Ressort von Peter Ramsauer (CSU). Im Förderantrag von 2007, erläutert eine Sprecherin, sei die Leistungssteigerung „als erwartetes Ergebnis, nicht als Zusage“ angegeben worden. Folglich sei die doppelte Kapazität „nicht als Förderkriterium festgeschrieben“ worden, also bestehe für den Bund auch „kein Anlass, eine Änderung der Entscheidung zu beantragen“. Wer die Änderung auf der EU-Seite initiiert hat – diese Frage bleibt auch in Berlin unbeantwortet.

EU-Abgeordnete warten auf Auskunft

Der zweite Versuch in Brüssel bringt zumindest etwas mehr Klarheit. „Die Erhöhung der Kapazität war und ist keine Bedingung zur Bereitstellung des EU-Zuschusses“, bekräftigt die Exekutivagentur. Daher sei „der Passus auf der Webseite entfernt worden“. Angeblich war das reine Routine: Die Seiten würden „regelmäßig überprüft und gegebenenfalls auch überarbeitet, um die Informationen so kurz und zielführend wie möglich zu gestalten“. Die allzu optimistische Prognose aus dem Förderantrag fiel also weg, um ein paar Zeilen Text zu sparen?

Mit Erklärungen scheint sich die EU-Bürokratie auch sonst schwerzutun. Bereits im November fragten die Grünen-Europaabgeordneten Heide Rühle und Michael Cramer schriftlich an, wie die Kommission heute, im Licht des Stresstest-Ergebnisses, die einstigen Annahmen zur Verdoppelung der Kapazität bewerte. Die übliche Sechswochenfrist ist längst verstrichen, doch auf Antwort warten die Parlamentarier immer noch.

Strafanzeige wegen Betrugs abgewiesen

Eine klare Antwort bekam hingegen der Rechtsanwalt Roland Butteweg, der vorigen Herbst für seinen Mandanten Jens Loewe eine umfangreiche Strafanzeige wegen Stuttgart 21 erstattete. Einer seiner Punkte: wenn die Bundesregierung im Antrag auf EU-Fördermittel wahrheitswidrig eine Verdoppelung der Kapazität behauptet und dies bis heute nicht korrigiert habe, begingen die Verantwortlichen Subventionsbetrug.

Doch der zuständige Oberstaatsanwalt Bernhard Häußler wies die Anzeige in Bausch und Bogen zurück. In seiner Begründung findet sich unter anderem dieser bemerkenswerte Satz: Es sei „nicht anzunehmen, dass den Subventionsgebern“ – also auch der EU – „unrichtige oder unvollständige Angaben zur Kapazität des Durchgangsbahnhofs vorgelegt wurden“.