Das Gewährleistungs-und Kaufrecht wird EU-weit zum Vorteil des Kunden angepasst. Damit soll sichergestellt werden, dass Verbraucher internetfähige Produkte nicht immer wieder neu anschaffen müssen.

Korrespondenten: Markus Grabitz (mgr)

Brüssel - Die Industrie muss bei internetfähigen Gebrauchsgütern wie Smartphones, vernetzten Autos und Kühlschränken künftig über den gesamten Lebenszyklus des Produktes Software-Updates anbieten. Damit soll sichergestellt werden, dass Verbraucher internetfähige Produkte nicht immer wieder neu anschaffen müssen, sondern weiter verwenden können. Schätzungen gehen davon aus, dass es 2020 weltweit über 20 Milliarden internetfähige Produkte gibt.

 

Benutzerdaten werden als Bezahlung gewertet

Zudem darf der Verkäufer künftig nicht mehr eine bestimmte Software für sein Produkt vorschreiben. Ein PC etwa muss mit allen gängigen Software-Programmen benutzbar sein. Bei Gratis-Apps werden die Nutzer-Daten demnächst als Bezahlung gewertet und begründen eine Geschäftsbeziehung. Dadurch erhält der Verbraucher die Möglichkeit, vor Gericht seine Ansprüche gegen den Betreiber der App besser durchzusetzen.

Auch beim Kauf von Produkten im stationären Handel bekommen Verbraucher mehr Rechte. Wenn sie umtauschen wollen oder auf Nachbesserung bestehen, haben sie künftig zwölf statt bisher sechs Monate vereinfachte Bedingungen.

Recht gilt ab 2021

All dies sieht das neue EU-Kauf- und Gewährleistungsrecht vor, das ab Herbst 2021 gelten wird. Verhandlungsführerin für das Europaparlament war Evelyne Gebhardt (SPD): „Es ist uns gelungen, die Verbraucherrechte EU-weit massiv zu stärken.“ Die Einbeziehung von allen Produkten, die digitale Inhalte haben, hält sie für einen Quantensprung: Es sei wichtig, nicht nur das separat gekaufte Betriebssystem zu regeln, sondern auch das mit dem Laptop gekaufte Betriebssystem, „denn das Internet der Dinge gehört mehr und mehr zu unseren täglichen Verbrauchererfahrungen“, so die Abgeordnete aus Schwäbisch-Hall.