Deutschland darf auch weiterhin nachts den Anflug auf den Schweizer Flughafen Zürich über deutsches Hoheitsgebiet verbieten. Der EuGH wies am Donnerstag eine Klage der Schweiz ab.Indes ratifizierte der Schweizer Städterat das umstrittene Fluglärmabkommen.

Bern/Luxemburg - Ungeachtet deutscher Bedenken gegen das Luftlärmabkommen mit der Schweiz hat der Ständerat in Bern den umstrittenen Vertrag am Donnerstag ratifiziert. Mit 40 zu 2 Stimmen billigte die mit dem deutschen Bundesrat vergleichbare kleine Kammer des Schweizer Parlaments das Abkommen.

 

Unabhängig davon bestätigte am selben Tag der Europäische Gerichtshof (EuGH) in Luxemburg die Rechtmäßigkeit des von Deutschland verhängten Verbots nächtlicher Anflüge auf den Airport Zürich über deutsches Territorium. Eine Klage der Schweiz wurde damit in letzter Instanz abgewiesen. Das seit 2003 geltende Verbot verstoße nicht gegen das Luftverkehrsabkommen der Schweiz mit der Europäischen Union, erklärte das Gericht.

Vor der Ratifizierung des Luftlärmabkommens durch die Schweiz, wie sie jetzt in Bern erfolgte, hatte unter anderem Baden-Württembergs Ministerpräsident Winfried Kretschmann (Grüne) gewarnt. Vor allem auf Dringen Baden-Württembergs war der von den Verkehrsministern beider Länder unterzeichnete Vertrag durch die Bundesregierung auf Eis gelegt und somit die deutsche Ratifizierung ausgesetzt worden.

Deutschland verlangt Nachverhandlungen. Diese dürften durch die Berner Ratifizierung erschwert worden sein. Kretschmann hatte am 22. Februar bei einem Besuch in Bern erklärt, es müssten eindeutige Regelungen zu noch umstrittenen Einzelfragen der Nutzung des deutschen und schweizerischen Luftraums im Einzugsgebiet des Flughafens Zürich gefunden werden. „Sollten diese Fragen nicht geklärt werden, ist der Vertrag für die deutsche Seite nicht mehrheitsfähig“, hatte Kretschmann gewarnt.