Die EU kann nach einem Urteil des Europäischen Gerichtshofs ihre Strafmaßnahmen gegen die radikal-islamische Hamas bis auf Weiteres aufrecht erhalten. Die Luxemburger Richter hoben ein vorangegangenes Urteil auf.

Brüssel - Die radikalislamische Palästinenserorganisation hätte nach Einschätzung des Europäischen Gerichtshofs nicht von der EU-Terrorliste genommen werden sollen. Die Entscheidung eines niedrigeren europäischen Gerichts sei falsch gewesen und müsse überdacht werden, erklärte der EuGH am Mittwoch.

 

Die Europäische Union hatte die Hamas 2001 ursprünglich als Terrororganisation bezeichnet und auf die Liste genommen. Daraufhin waren Vermögenswerte der Organisation eingefroren worden. Wegen verfahrenstechnischer Gründe wurde die Entscheidung vom Gericht der Europäischen Union (EuG) im Jahr 2014 annulliert. Die EU hatte dagegen Berufung eingelegt. Nach dem Urteil des EuGH soll sich der EuG nun noch einmal mit dem Fall befassen.