EuGH Mehr Schutz für Syrer
Der EuGH urteilt darüber, wie mit Wehrdienstverweigerern in der Armee von Assad umzugehen ist, wenn diese ins Ausland geflüchtet sind.
Der EuGH urteilt darüber, wie mit Wehrdienstverweigerern in der Armee von Assad umzugehen ist, wenn diese ins Ausland geflüchtet sind.
Luxemburg - Für Syrer, die sich in ihrer Heimat geweigert haben, Wehrdienst zu leisten, könnte es künftig deutlich einfacher werden als bisher, in Deutschland einen Flüchtlingsstatus zu bekommen. Grund dafür ist eine Entscheidung des Europäischen Gerichtshofes (EuGH) vom Donnerstag. Die Luxemburger Richter entschieden, dass eine „starke Vermutung“ dafür spricht, dass die Weigerung, Militärdienst zu leisten, mit einem Grund in Zusammenhang stehe, der einen Anspruch auf die Flüchtlingseigenschaft begründen könne. Sie beantworteten damit eine Rechtsfrage, die ihnen vom Verwaltungsgericht Hannover vorgelegt worden war.
Die Entscheidung hat große Auswirkungen auf die Rechtspraxis in Deutschland. Syrern, die sich dem Wehrdienst durch Flucht entzogen haben, wird seit einer Änderung der Rechtsprechung im Jahr 2016 kaum mehr Flüchtlingsschutz gewährt. Hauptsächlich bekommt diese Personengruppe einen so genannten subsidiären Schutzstatus zuerkannt. Damit haben die Syrer zunächst eine kürzere Bleibeperspektive, vor allem aber kaum die Möglichkeit, Familiennachzug zu beantragen. Das ist bei Zuerkennung des Flüchtlingsstatus anders.
Der EuGH hat nun entschieden, dass auch für die Flüchtlingseigenschaft von Wehrdienstverweigerern einer der fünf anerkannten Verfolgungsgründe vorliegen müsse. Diese sind Rasse, Religion, Staatsangehörigkeit, politische Überzeugung oder Zugehörigkeit zu einer bestimmten sozialen Gruppe. Zwischen der Wehrdienstverweigerung und dem Flüchtlingsstatus gebe es keinen Automatismus, so der EuGH, eine Verknüpfung mit einem dieser fünf Gründe müsse es geben. Allerdings „liegt die Verknüpfung nahe“, so das Gericht. Zumal es in Syrien „sehr plausibel“ sei, dass auch Wehrpflichtige im Bürgerkrieg an Kriegsverbrechen beteiligt werden könnten.
Im vorliegenden Fall war der Syrer zunächst für sein Studium vom Wehrdienst zurückgestellt worden. Kurz vor Ablauf der Zurückstellung floh er nach Deutschland. Das Bundesamt für Migration und Flüchtlinge (BAMF) gewährte ihm lediglich den subsidiären Schutz, dagegen klagte der Mann vor dem Verwaltungsgericht in Hannover. Das muss nun im Lichte der Luxemburger Entscheidung urteilen.