EuGH-Urteil Waren aus israelischen Siedlungen müssen gekennzeichnet werden

Verbraucher müssen nach EU-Recht informiert werden, woher Lebensmittel im Laden stammen. Aber welche Herkunftsbezeichnung gilt für Waren aus den vor Jahrzehnten von Israel besetzten Gebieten? Der Europäische Gerichtshof entschied nun, dass das vermerkt werden muss.
Luxemburg - Waren, die ihren Ursprung in den von Israel besetzten Palästinensergebieten haben, müssen als solche gekennzeichnet werden. Dies entschied der Europäische Gerichtshof (EuGH) in Luxemburg am Dienstag in einem Streit um Wein aus dem Westjordanland. Demnach muss „auf Lebensmitteln aus vom Staat Israel besetzten Gebieten ihr Ursprungsgebiet und, wenn sie aus einer israelischen Siedlung in diesem Gebiet kommen, zusätzlich diese Herkunft angegeben werden“.
Frankreich verlangte nach einem Erlass von 2016 einen Hinweis, falls Obst, Gemüse, Wein oder andere Produkte aus einer israelischen Siedlung in diesen Gebieten stammen. Eine jüdische Organisation und ein Unternehmer hatten dagegen geklagt.
Streitfrage: Dürfen Siedlungen als Israel bezeichnet werden
Die Frage ist politisch brisant. Israel hält eine Kennzeichnung von Siedlerprodukten für diskriminierend und sieht sie höchst kritisch. Ein EuGH-Gutachter hatte sie dagegen im Juni für rechtens erachtet. EU-Recht verlange die Angabe des geografischen Namens und gegebenenfalls die Angabe, dass das Erzeugnis aus einer israelischen Siedlung stamme, hieß es damals. Das Gutachten ist für die Richter in Luxemburg nicht bindend, häufig folgt der EuGH seinen Experten aber – wie in diesem Fall auch.
Israel hatte 1967 im Sechstagekrieg unter anderem das Westjordanland, Ost-Jerusalem und die Golanhöhen erobert. Die Vereinten Nationen stufen die Gebiete als besetzt ein, die Palästinenser fordern sie für einen eigenen Staat Palästina. Doch leben allein im Westjordanland und in Ost-Jerusalem mittlerweile mehr als 600 000 israelische Siedler.
BDS-Bewegung ruft auf, keine israelischen Waren zu kaufen
Die EU sieht die israelischen Siedlungen in den besetzen Gebieten nicht als Teil des israelischen Staatsgebiets. Dort hergestellte Waren dürften nach EU-Recht nicht mit der Herkunftsbezeichnung Israel versehen werden, wie das Bundesagrarministerium erläuterte. Die EU-Kommission hatte schon 2015 ihre rechtliche Sicht erläutert und Vorgaben für die Kennzeichnung von Siedlerprodukten gemacht.
Ein Aspekt bei dem Streit ist die Sorge, dass Verbraucher Produkte aus den von Israel besetzten Gebieten aus politischen Gründen meiden könnten. International ruft die sogenannte BDS-Bewegung dazu auf, keine israelischen Waren zu kaufen. BDS steht für Boykott, Desinvestitionen und Sanktionen. Israel wirft der Bewegung vor, sie sei antisemitisch und gehe einseitig gegen den jüdischen Staat vor.
Hintergrund ist letztlich der ungelöste Nahost-Friedensprozess. Der UN-Sicherheitsrat hatte 2016 einen vollständigen Siedlungsstopp von Israel gefordert. Siedlungen wurden in der Resolution 2334 als Verstoß gegen internationales Recht und als großes Hindernis für einen Frieden in Nahost bezeichnet.
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