Der Europäische Gerichtshof entscheidet über den Einsatz eines neuen Verfahrens in der Landwirtschaft. Mit dem Urteil über die Gen-Schere Crispr/Cas9 könnte sich die Pflanzenzüchtung radikal verändern.
Luxemburg - Der Europäische Gerichtshof (EuGH) steht vor einer wichtigen Aufgabe. Die Luxemburger Richter entscheiden in diesem Jahr über die weitere Verwendung von Gentechnik in der Landwirtschaft. Das Urteil steht seit drei Jahren aus, und diese Unsicherheit lähmt die Branche. Der EuGH muss eine neue wissenschaftliche Technik bewerten, mit der sich das Erbgut von Pflanzen sehr einfach verändern lässt. Das Verfahren trägt die sperrige Abkürzung Crispr/Cas9 und ähnelt einer Schere, mit der sich der DNA-Strang der Pflanzen sehr exakt bearbeiten lässt. Pflanzenzüchter und Landwirte versprechen sich von Crispr/Cas9 schnellere Erfolge bei der Züchtung neuer Pflanzen. Umweltaktivisten sehen in dem Werkzeug nur einen weiteren Versuch, Gentechnik durch die Hintertür salonfähig zu machen.
Die Richter müssen ein Problem lösen, das Politiker lange vor sich hergeschoben haben. Als der Umgang mit Gentechnik auf dem Acker in der EU 2001 gesetzlich geregelt wurde, gab es Crispr/Cas9 noch nicht. Die Methode wird in den geltenden Vorschriften deshalb nicht eindeutig erwähnt. Das EuGH muss nun entscheiden, ob durch den Einsatz von Crispr/Cas9 gentechnisch veränderte Organismen entstehen. Wie viel Gentechnik ist bei der Entwicklung neuer Pflanzen erlaubt? Wann ist eine Kennzeichnung als Verbraucherschutz notwendig?
Der Richterspruch wird Weichen stellen
Auf dem Weg zu einem Urteil ist das Gericht nun einen Schritt weiter. Der Generalanwalt des Europäischen Gerichtshofs hat seine Stellungnahme abgegeben. Nach seiner Einschätzung entsteht nicht zwangsläufig ein gentechnisch veränderter Organismus (GVO), wenn das Erbgut mit Crispr/Cas9 verändert wurde. Die Gen-Schere darf demnach ohne strenge Reglementierung eingesetzt werden, wenn dabei ein Produkt entsteht, wie es auch auf natürliche Weise möglich wäre. Die Luxemburger Richter müssen dieser Stellungnahme nicht folgen, aber in der Praxis übernehmen sie bei komplizierten Fragestellungen häufig die Bewertungen ihres obersten Gutachters. Mit dem endgültigen Urteil wird in den nächsten sechs Monaten gerechnet.
Der Richterspruch wird Weichen stellen: Folgen die Richter dem Generalanwalt, wird sich die Pflanzenzüchtung radikal verändern. Crispr/Cas9 wird in großem Umfang und ohne Kennzeichnung eingesetzt werden. Denn die neue Methode ist schnell, billig und einfach in der Handhabung. Auch kleine Labore und mittelständische Unternehmen können damit arbeiten. Eine der Entdeckerinnen der Technik, Emmanuelle Charpentier, hat das einmal als „Demokratisierung der Genforschung“ bezeichnet.
Wenn der EuGH die Pflanzen, die mit Crispr/Cas9 hergestellt wurden, als gentechnisch bewertet, müssen die Produkte nach den strengen Vorschriften der Gentechnikgesetze entwickelt und vermarktet werden. Eine solche Entscheidung würde das neue Werkzeug der Pflanzenzüchter aufs Abstellgleis schieben. Das wirtschaftliche Risiko wird den Züchtern dann zu groß. Bevor ein neues Gewächs auf dem Acker angebaut werden darf, warten ausgiebige Risikoprüfungen. Zudem müssten die Produkte mit dem Zusatz „gentechnisch verändert“ gekennzeichnet werden, was ihre Verkaufschancen verringert.