EuGH-Verhandlung Mindestlohn-Richtlinie vor dem Aus?

15 Euro als gesetzlicher Mindestlohn sind für die Gewerkschaften nun das „Gebot der Stunde“. Foto: picture alliance/dpa/Sebastian Kahnert

Wenn der Europäische Gerichtshof einer Klage Dänemarks gegen die EU-Mindestlohnrichtlinie stattgibt, zerfällt die Argumentationskette von SPD und Gewerkschaftsbund – ein Mindestlohn von 15 Euro wäre dann vorerst nicht erreichbar.

Politik: Matthias Schiermeyer (ms)

Bundesarbeitsminister Hubertus Heil (SPD) will in seiner Amtszeit noch herausholen für die Seinen, was möglich ist – vor allem einen gesetzlichen Mindestlohn von deutlich mehr als 14 Euro pro Stunde. Schriftlich hat er jüngst die Mitglieder der Mindestlohnkommission aufgefordert, sich bei der Festlegung der Lohnuntergrenze künftig an die europäische Mindestlohnrichtlinie zu halten – ein ungewöhnlicher Akt des politischen Drucks gegenüber einer der Idee nach unabhängigen Kommission.

 

Dieser Richtlinie und Heil zufolge müsste der Mindestlohn künftig bei 60 Prozent des mittleren Durchschnittslohns von Vollzeitbeschäftigten liegen. Würde man diese Maßgabe auf Deutschland übertragen, käme schon heute eine Lohnuntergrenze von 14,12 Euro je Stunde heraus – rund 1,70 Euro mehr als beim aktuellen Mindestlohn von 12,41 Euro. Legt man das 60 Prozent-Kriterium der EU für die Jahre 2025 sowie 2026 an, ergäbe sich aufgrund der fortschreitenden Lohnentwicklung ein Mindestlohn von 14,83 Euro in 2025 sowie 15,27 Euro in 2026.

Nichtigkeitsklage beim Europäischen Gerichtshof (EuGH) eingereicht

Bis Mitte November muss die Richtlinie von den Mitgliedsstaaten in nationales Recht umgesetzt sein. Doch die Sache hat einen gravierenden Haken: Schon Anfang vorigen Jahres hatte die dänische Regierung eine Nichtigkeitsklage beim Europäischen Gerichtshof (EuGH) eingereicht, um die EU-Richtlinie für ungültig erklären zu lassen. An diesem Dienstag kam es zur mündlichen Verhandlung. Bei einer Entscheidung im Sinne der Dänen würde Heil und den Gewerkschaften die Argumentationskette wegbrechen.

„Wir teilen die Rechtsauffassung der Dänen“, sagt ein Sprecher der Unternehmer Baden-Württemberg (UBW). „Die Europäischen Verträge geben eine Einmischung in die nationale Lohnfindung nicht her.“ Es sei ja nicht verwunderlich, dass Dänemark die Klage mit Unterstützung beider Sozialpartner eingereicht habe. Wie das Urteil ausfalle, das könne der Verband aber noch nicht einschätzen. Das deutsche System sei jedenfalls EU-Rechtskonform – es stimme einfach nicht, wenn etwa Hubertus Heil behaupte, dass die EU-Richtlinie zwingend auch hierzulande umgesetzt werden müsse. Dies sei eine „bewusste Fehlinterpretation“.

DGB-Landeschef: 15 Euro sind das Gebot der Stunde

Anders als die Arbeitgeber hält DGB-Landeschef Kai Burmeister den Brief von Heil für „legitim“, um zu unterstreichen, es sei Aufgabe der Kommission, die EU-Richtlinie zur Grundlage zu nehmen. „15 Euro Mindestlohn sind das Gebot der Stunde, um sowohl der Richtlinie gerecht zu werden, als auch guter Arbeit Respekt zu zollen.“ Dass sich der skandinavische Sozialstaat etwa in Dänemark oder Schweden schwerer tue mit gesetzlichen Lohnuntergrenzen, weil man sich auf die Tarifverträge verlasse, verstehe er. „Aus deutscher Perspektive leben wir sehr gut mit dem Nebeneinander von Gesetz plus dem, was Gewerkschaften selbst können“, sagt Burmeister. „Bei uns ergänzt sich das.“ Dem sozialen Europa müsse vom Norden bis zum Süden mit starken bis schwachen Gewerkschaften unterschiedlich Rechnung getragen werden. Er habe „keine Anzeichen, dass dies auf keinen Fall funktioniert“ und sei daher „nicht beunruhigt“.

Der EuGH-Generalanwalt werde, wie es am Ende der Verhandlung hieß, seine Schlussanträge am 14. Januar einbringen.

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