Baden-Württemberg bereitet Fahrverbote für Diesel-Autos der Euronorm 5 in Stuttgart für den Jahresbeginn 2020 vor. Die Entscheidung, ob die Fahrverbote kommen, hält sich die Regierung aber weiter offen.

Stuttgart - Ministerpräsident Winfried Kretschmann (Grüne) sagte am Dienstag in Stuttgart, nach einer entsprechenden Entscheidung des Verwaltungsgerichtshofs (VGH) Mannheim würden diese Fahrbeschränkungen in den Luftreinhalteplan für Stuttgart eingearbeitet. Die Entscheidung, ob die Fahrverbote für Euro-5-Diesel tatsächlich kommen, hält sich die Regierung nach Kretschmanns Angaben aber weiter offen. Wenn die Schadstoffwerte 2019 deutlich runtergingen, müsse man sie nicht mehr machen.

 

Fahrzeuge, die nach Software- oder Hardwarenachrüstungen die Schadstoffwerte einhalten, sollen nicht vom Fahrverbot berührt sein. Für umfangreiche Nachrüstungen werde die Zeit jetzt allerdings knapp, sagte Kretschmann mit Blick auf die Automobilhersteller.

So hat der VGH entschieden

Das Land bereitet in Stuttgart Fahrverbote zur Luftreinhaltung ab dem 1. Januar 2019 für Diesel-Fahrzeuge der Euronorm 4 und schlechter vor. Dazu ist ein Luftreinhalteplan in Arbeit. Verbote für Fahrzeuge der Euronorm 5 will die grün-schwarze Regierung möglichst vermeiden. Sie setzt dabei auf die Wirkung eines Luftreinhaltepakets.

Der VGH hat aber entschieden, dass das Land Baden-Württemberg umgehend auch mit der Planung von Fahrverboten für Diesel der Euronorm 5 in Stuttgart beginnen muss. Damit strich das Land erneut eine gerichtliche Niederlage ein, während die Deutsche Umwelthilfe (DUH) Recht bekam (Beschlüsse des VGH 10 S 1808/18 und 10 S 2316/18).