Der permanente Euro-Rettungsschirm ESM hat endgültig grünes Licht aus Karlsruhe. Offen sind jetzt noch Fragen um die Rolle der Europäischen Zentralbank. Geklagt hatten unter anderen die Linke und der stellvertretende CSU-Vorsitzende Peter Gauweiler.

Der permanente Euro-Rettungsschirm ESM hat endgültig grünes Licht aus Karlsruhe. Offen sind jetzt noch Fragen um die Rolle der Europäischen Zentralbank. Geklagt hatten unter anderen die Linke und der stellvertretende CSU-Vorsitzende Peter Gauweiler.

 

Karlsruhe - Der permanente Euro-Rettungsschirm ESM hat nun endgültig die grundsätzliche Zustimmung aus Karlsruhe. Das Bundesverfassungsgericht wies am Dienstag mehrere Klagen gegen den "Europäischen Stabilitätsmechanismus" ab.

"Trotz der eingegangenen Verpflichtungen bleibt die Haushaltsautonomie des Deutschen Bundestags hinreichend gewahrt", sagte Gerichtspräsident Andreas Voßkuhle bei der Urteilsverkündung.

Es müsse jedoch sichergestellt werden, dass Deutschland rechtzeitig und vollständig zahlen könne, wenn weiteres Kapital nachgeschossen werden muss. Damit soll verhindert werden, dass das Stimmrecht Deutschlands in den ESM-Gremien bei Zahlungsverzug ausgesetzt wird. Absehbare Zahlungspflichten müsse der Bundestag schon im Voraus in den Haushaltsplan aufnehmen.

In Karlsruhe geklagt hatten unter anderen die Bundestagsfraktion der Linken, der Verein "Mehr Demokratie" mit mehr als 37 000 Bürgern sowie der stellvertretende CSU-Vorsitzende Peter Gauweiler. Schon im Herbst 2012 hatte das Gericht mit einer Eilentscheidung den Weg für die deutsche Beteiligung am ESM unter Auflagen freigemacht.

Einen Teil des Verfahrens haben die Richter abgetrennt und im Januar dem Europäischen Gerichtshof (EuGH) in Luxemburg vorgelegt. Dabei geht es darum, ob die Europäische Zentralbank (EZB) mit ihrem umstrittenen Programm zum Kauf von Staatsanleihen innerhalb ihrer Kompetenzen geblieben ist. Diese Fragen sind weiterhin offen und müssen zunächst vom EuGH geklärt werden.

Das Urteil vom Dienstag betrifft die Errichtung des ESM, den europäischen Fiskalpakt für mehr Haushaltsdisziplin sowie verschiedene Begleitmaßnahmen. "Das Ergebnis ist eindeutig: Die Verfassungsbeschwerden sind teilweise unzulässig und im Übrigen unbegründet", sagte Voßkuhle.

Richter: Bundestag muss Kontrolle über haushaltspolitische Entscheidungen behalten

Die Richter des Zweiten Senats betonen erneut, dass der Bundestag die Kontrolle über grundlegende haushaltspolitische Entscheidungen behalten müsse. Für die Einhaltung des Demokratiegebots komme es darauf an, "dass der Bundestag der Ort bleibt, an dem eigenverantwortlich über Einnahmen und Ausgaben entschieden wird, auch im Hinblick auf internationale und europäische Verpflichtungen", sagte Voßkuhle.

Deutschland hat bislang rund 22 Milliarden Euro in den ESM eingezahlt und sich zur Bereitstellung von weiteren rund 168 Milliarden Euro an abrufbarem Kapital verpflichtet. Hieraus lasse sich "keine Beeinträchtigung der haushaltspolitischen Gesamtverantwortung des Bundestags ableiten", entschied das Gericht. Eine absolute Obergrenze könnte allenfalls überschritten sein, "wenn die Haushaltsautonomie des Bundestags zumindest für einen nennenswerten Zeitraum praktisch vollständig leerliefe", heißt es in der Urteilsbegründung.

Der Europäische Stabilitätsmechanismus (ESM) soll klamme Mitgliedstaaten der Eurozone durch Finanzhilfen unterstützen, um die Zahlungsunfähigkeit zu verhindern. Mit der Hinterlegung der deutschen Ratifikationsurkunde am 27. September 2012 wurde der Rettungsschirm aktiv.

Soweit die Kläger sich gegen das Zahlungssystem der Zentralbanken des Eurosystems ("TARGET 2"), die Zuständigkeitsverteilung zwischen dem Bundestag und seinen Ausschüssen und verschiedene Maßnahmen zur Koordinierung der Wirtschaftspolitik wenden, erklärten die Richter die Klagen für unzulässig.