Brüssel - Im Europa-Parlament steht eine umkämpfte Abstimmung zum Thema dicke Luft an. Dabei geht es um Fragen wie diese: Sollen Empfehlungen der Weltgesundheitsorganisation (WHO) für Luftschadstoffe künftig von der EU-Gesetzgebung übernommen werden? Sollen sie eins zu eins übernommen werden? Soll es einen Automatismus geben? Oder soll sich der EU-Gesetzgeber an den Empfehlungen der WHO bloß eng anlehnen, aber letztlich eigenständig entscheiden.
Was auf den ersten Blick wie ein kleiner Unterschied aussieht hat großes Streitpotenzial. Die Fronten sind verhärtet, sie rufen die Debatten um Fahrverbote für Diesel-Fahrzeuge in Stuttgart und anderen Ballungsgebieten in Erinnerung.
Norbert Lins (CDU) warnt vor der Formulierung, die auf eine automatische Übernahme der WHO-Empfehlungen abzielt und der eine Mehrheit der Abgeordneten von Sozialisten, Grünen und Mitgliedern anderer Fraktionen anhängt. Der Chef des Agrarausschusses, der schon seit Jahren auf EU-Ebene für die gleichen Kriterien bei Luftqualitätsmessungen kämpft, will sich an der Meinung der Wissenschaftler orientieren, beansprucht aber letztlich das letzte Wort für den EU-Gesetzgeber. „Das ist das Vorgehen, das ich von einer wissensbasierten Politik erwarte.“
70 000 Tote durch schlechte Luft?
Auf der anderen Seite steht Sven Giegold, der Chef der deutschen Grünen-Abgeordneten. Giegold argumentiert mit 70 000 Menschen, die laut Schätzungen allein in Deutschland jährlich vorzeitig an den Folgen schlechter Luft sterben: „Die EU-Grenzwerte sind zu schwach. Teilweise liegen sie sechsmal höher als die Empfehlungen der Weltgesundheitsbehörde.“
Der Ausgang der Abstimmung hat erst einmal keine unmittelbaren Folgen. Doch beide Seiten wissen, dass sich das ändern wird. Die EU-Kommission wird nächstes Jahr einen Vorschlag für die Überarbeitung der Luftqualitätsrichtlinie vorlegen. Wenn sich das Parlament jetzt für eine Übernahme von WHO-Standards in der EU-Rechtsetzung ausspricht, wäre das ein starkes Signal an den für den Grünen Deal verantwortlichen Vize von EU-Kommissionspräsidentin Ursula von der Leyen, Frans Timmermans, diesen weitgehenden Ansatz zu übernehmen.
Die WHO überarbeitet ihrerseits gerade ihre Empfehlungen für Luftschadstoffe. Es wird mit einer drastischen Verschärfung der Standards vor allem für Feinstaub gerechnet. Lins weist auf die Folgen hin, wenn die EU-Gesetzgebung allein die bisher gültigen WHO-Empfehlungen eins zu eins abbilden würde. „An den meisten Messstationen in Deutschland würde der WHO-Richtwert für besonders kleine Feinstaubpartikel (PM 2,5) schon heute gerissen.“
WHO will drastische Verschärfung
Indes will die WHO den Richtwert deutlich absenken. Im Gespräch ist ein Richtwert von 5 Mikrogramm für kleine Feinstaubpartikel (PM 2,5) je Kubikmeter Luft im Jahresmittel. Bislang hält sie noch 25 Mikrogramm als Oberwert für angeraten. Die Marke von 5 Mikrogramm wird aktuell in Deutschland nur an einer einzigen Messstation eingehalten. Sie liegt fernab von wirtschaftlicher Tätigkeit im Pfälzer Wald. Lins warnt: „So gut wie alle Messstationen in Deutschland lägen darüber. Als Preis für die Einhaltung des Grenzwertes wäre ein massiver Rückbau von Industrie, Energieproduktion, Landwirtschaft und Verkehr zu zahlen.“
Lins verweist darauf, dass selbst die WHO nichts davon hält, wenn die Politik ungeprüft ihre Richtwerte übernimmt. „Jedes Land entscheidet selbst, welche Standards bei der Luftqualität gesetzt werden sollen“, heißt es in einem WHO-Dokument zum Umgang mit den Richtwerten zur Luftqualität aus dem Jahr 2005. Die Grenzwerte variierten je nachdem, wie Gesundheitsrisiken, technische Machbarkeit und wirtschaftliche Erwägungen abgewogen würden. „Regierungen sind gut beraten, sorgsam die lokalen Gegebenheiten vor Ort zu studieren, bevor sie die Richtwerte der WHO als rechtlich bindend festsetzen“, heißt es dort weiter.
Andreas Glück (FDP) sagt: „Politik ist die Kunst der Abwägung verschiedener Interessen. Deshalb fordere ich den Weg der überlegten, jeweils sachlich fundierten Angleichung an WHO-Empfehlungen.“
Tiemo Wölken (SPD) lässt sich aber nicht beirren: „Die WHO empfiehlt Grenzwerte für Schadstoff-Konzentrationen, denen Menschen nicht ausgesetzt sein sollten. Die EU-Gesetzgebung muss sicherstellen, dass Menschen in Europa vor diesen Konzentrationen geschützt sind.“
Fahrverbote für E-Autos?
Die aktuelle EU-Luftreinhaltungsrichtlinie stammt aus dem Jahr 2008. Damals hat niemand vorausgesehen, dass Jahre später die Grenzwerte für Stickoxide zu massiven Problemen in Stuttgart und anderswo führen. Bis die neue Richtlinie in Kraft tritt, könnte es 2026 werden. Lins warnt: „Sollte sich dort der von der WHO empfohlene Richtwert für kleine Feinstaubpartikel wiederfinden, muss man damit rechnen, dass vielerorts Fahrverbote für E-Autos fällig werden.“ Wegen des höheren Gewichts ist der Reifenabrieb und damit die Freisetzung von PM-2,5-Partikeln bei batteriegetriebenen Autos deutlich höher als bei Autos mit Verbrennungsmotor.