Europäischer Gerichtshof Chancen für Dieselkläger steigen wohl nicht

Vor fünf Jahren nahm der VW-Dieselskandal seinen Lauf – nun haben sich auch die höchsten Europarichter geäußert. Foto: dpa/Julian Stratenschulte

Mit dem Urteil des höchsten europäischen Gerichts könnte die Dieselaffäre in eine weitere Runde gehen. Nicht unbedingt zurecht, kommentiert Yannik Buhl.

Stuttgart - Rund um die Dieselaffäre ist inzwischen eine immens große Klageindustrie entstanden. Große wie kleine Anwaltskanzleien sind seit dem Auffliegen des Betrugs von Volkswagen mit allen Mitteln auf der Suche nach Autobesitzern, die Klage einreichen wollen. Für die Kanzleien ist das vor allem eines: lukrativ. Schaut man sich deren Geschäftsmodell an, darf man zweifeln, ob es immer um den Verbraucherschutz geht.

 

Frage nach dem Thermofenster offen

Dass der Europäische Gerichtshof (EuGH) nun ein verbraucherfreundliches Urteil gesprochen hat, werden viele Kanzleien als Ansporn nehmen, weitere Klagen einzureichen. Das Problem: Die Erfolgsaussichten – zumindest für Deutschland – werden dabei mitunter als übertrieben positiv dargestellt. Es ist unwahrscheinlich, dass jetzt eine neue Klagewelle gerechtfertigt ist. Denn für VW hat schon der Bundesgerichtshof festgestellt, dass hier betrügerisch gehandelt worden ist.

Spannend wird, was das Urteil für das sogenannte Thermofenster bedeutet, das je nach Außentemperatur die Abgasreinigung reduziert und das in der Branche Standard zum Motorenschutz ist. Der Begriff kommt im Urteil nicht vor, könnte aber in der oft genutzten Form verboten sein. Hier müssten Kläger aber beweisen, dass die Autohersteller betrügen wollten.

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