Gegen die Abgabe selbst hat das Kreditinstitut keine Einwände, aber gegen die undurchsichtige Berechnung des Betrags.

Die Landesbank Baden-Württemberg (LBBW) hat vor dem Europäischen Gerichtshof (EuGH) in Luxemburg Nichtigkeitsklage gegen die Bankenabgabe für das Jahr 2016 erhoben. Dies teilt die Bank auf Anfrage der Stuttgarter Zeitung mit. Die LBBW klagt nicht gegen die Abgabe selbst, sondern gegen deren Berechnung, die aus Sicht der Stuttgarter nicht nachvollziehbar ist. „Grundsätzlich“, so sagte ein Sprecher, „ist die LBBW von der Bedeutung und dem Nutzen der Bankenabgabe als Teil der Regelungen zur europäischen Bankenunion fest überzeugt.“ Bei der Berechnung des Abgabenwerts bleiben aus Sicht der Bank jedoch einige Fragen offen. Nach früheren Angaben hat die LBBW im vergangenen Jahr etwa 60 Millionen Euro als Bankenabgabe gezahlt.

 

Die Berechnungen der Abwicklungsbehörde sind maßgeblich

Ebenso wie andere Kreditinstitute hat die LBBW gegen die Abgabenbescheide der Bundesanstalt für Finanzmarktstabilisierung (FMSA) für 2016 sowie bereits für 2015 Widerspruch eingelegt. Den Einspruch gegen die Bescheide hat die FMSA zurückgewiesen. Im Fall des Abgabenbescheids für 2015 hat die Bank gegen die Entscheidung der FMSA vor dem Verwaltungsgericht Frankfurt geklagt. Die Verhandlung läuft noch. Ergänzend dazu hat die Bank nun Mitte Januar für 2016 auch am EuGH Klage eingereicht, die sich gegen die Bankenabwicklungsbehörde Single Resolution Board (SRB) in Brüssel richtet. Die LBBW geht davon aus, dass die Berechnungen und Beschlüsse des SRB, der für die großen Banken in der EU zuständig ist, seit 2016 bindende Grundlage für die FMSA zur Erstellung der Abgabebescheide sind.

Die EU-Bankenabgabe soll jährlich bis Ende 2023 erhoben werden und in einen Fonds fließen, bis ein Betrag von 55 Milliarden Euro erreicht ist, der bei der Abwicklung oder Sanierung von Krisenbanken eingesetzt werden kann. Auf die deutschen Banken entfallen 15,4 Milliarden Euro. Welcher Betrag auf welche Bank entfällt, ist nicht geklärt. Bei den großen Banken richtet sich die Abgabe auch nach dem Risiko. Wer viel Geld in riskanten Anlagen stecken hat, muss mehr als ein konservatives Institut zahlen. Die LBBW hält ihr Risikoprofil im Vergleich zu anderen Banken für gut und sieht dies bei den Berechnungen nicht angemessen berücksichtigt. Zudem moniert die Bank eine unzureichende Begründung der Beschlüsse und Berechnungen. Diese, so heißt es, seien lediglich mit einem unvollständigen und unkommentierten Zahlenwerk erläutert worden.