Es ist ein Urteil, das sich auf die gesamte Asylpolitik der EU auswirkt – und über das sich viele Regierungen ihrer Mitglieder ärgern dürften. Wer aber genau hinschaut, dürfte bemerken: Mit seiner Entscheidung zur Festlegung sicherer Herkunftsstaat hat der Europäische Gerichtshof (EuGH) nur bestätigt, was eigentlich klar sein sollte.
Das Gericht hat erklärt, dass es Grenzen für die EU-Mitglieder gibt, wenn sie bestimmte Länder zu „sicheren Herkunftsstaaten“ erklären – auch wenn sie diese Frage weiter selbst entscheiden dürfen. Allerdings müssen sie die Quellen offenlegen, die zu ihrer Einschätzung führen, so sieht es das Urteil vor. Außerdem dürfen Staaten nur dann als sicher eingestuft werden, wenn das für die Lage der gesamten Bevölkerung gilt. Und zwar auch für Gruppen wie Homosexuelle.
Einstufung wird langfristig einfacher
Das aktuelle Urteil ändert nichts daran, dass es insgesamt trotzdem bald einfacher wird, Länder zu „sicheren Herkunftsstaaten“ zu erklären. Durch eine Änderung des europäischen Asylrechts ist es in Deutschland möglich, dass künftig allein die Bundesregierung über diese Einstufung entscheidet. Bisher musste auch der Bundesrat zustimmen.
Was der EuGH nun festgelegt hat, verhindert lediglich, dass die Einstufung zu willkürlich erfolgt. Dass die Quellen für die Einstufung offengelegt werden müssen, ist eine Frage von Transparenz. Größere Folgen hat wohl die Einschränkung, dass ein eingestuftes Land für die gesamte Bevölkerung sicher sein muss. Gerade Homosexuelle werden in etlichen Ländern verfolgt. Gut möglich, dass es hier Klagen geben wird.
Zugleich wäre es aber absurd, solche Gruppen bei der Bewertung der Sicherheitslage auszunehmen. Das würde auch gegen den zweiten Artikel des EU-Vertrags verstoßen. Dort kann man nachlesen, dass zu den Werten der EU die Wahrung der Menschenrechte gehört – „einschließlich der Rechte der Personen, die Minderheiten angehören“.