Zahlreiche Handytarife verstoßen gegen europäisches Recht. Das hat der Europäische Gerichtshof entschieden. Ein Grundsatzurteil mit Folgen, weit über den Einzelfall hinaus.

Politik/ Baden-Württemberg: Christian Gottschalk (cgo)

Luxemburg - Zum ersten Mal in seiner Geschichte hat sich der Europäische Gerichtshof (EuGH) zur Frage geäußert, wie die Richtlinie zur Netzneutralität auszulegen ist. Der konkrete Sachverhalt ist zwar in Ungarn angesiedelt, das Urteil der Großen Kammer ist allerdings weit darüber hinaus von Bedeutung. Die Feststellungen der Luxemburger Richter gelten für alle 27 Mitgliedsländer der EU. Das Verwaltungsgericht Köln hatte im Januar einen ähnlich gelagerten Fall an die Luxemburger verwiesen, bei dem die deutsche Telekom betroffen ist.