Ex-AfD-Bezirksbeirat „Ohr-Abbeißer“ erneut zu Haftstrafe verurteilt

Die Festnahme des „Ohr-Abbeißers“ vor Jahren in der Stuttgarter City Foto: 7aktuell/Eyb (Archiv)

Er saß für die AfD im Bezirksbeirat und posierte mit Landeschef Frohnmaier. Nun wurde Markus P. zu acht Monaten Haft wegen Gewaltdelikten verurteilt – nicht zum ersten Mal.

Titelteam Stuttgarter Zeitung: Andreas Müller (mül)

Der als Ohr-Abbeißer bekannt gewordene einstige AfD-Bezirksbeirat Markus P. ist erneut wegen Gewaltdelikten verurteilt worden. Das Amtsgericht Stuttgart-Bad Cannstatt verhängte gegen ihn jetzt eine Freiheitsstrafe von acht Monaten ohne Bewährung, wie eine Sprecherin mitteilte. Damit wurde der 44-Jährige wegen Körperverletzung in drei tateinheitlichen Fällen schuldig gesprochen.

 

Die Richterin blieb mit dem Strafmaß knapp unter dem Antrag der Vertreterin der Staatsanwaltschaft, die eine Haftstrafe von zehn Monaten gefordert hatte. Der Verteidiger hatte sechs Monate beantragt, die zur Bewährung auszusetzen seien. Der Angeklagte trägt laut dem Gericht nicht nur die Kosten des Verfahrens und seine eigenen Auslagen, sondern auch die notwendigen Auslagen der Nebenkläger.

Das Urteil kann noch angefochten werden

Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig, binnen einer Woche nach Verkündung kann P. dagegen Berufung oder Revision einlegen. Ob er dies beabsichtigt, war zunächst nicht zu erfahren. Sein Verteidiger lehnte den Kontakt zu dieser Zeitung ab. Erst nach Rechtskraft des Urteils muss P. die Haftstrafe antreten. Es wäre nicht seine erste: wegen Gewalt gegen zwei städtische Vollzugsbedienstete war er vor einigen Jahren zu einer Freiheitsstrafe von sechs Jahren wegen mehrfacher Körperverletzung und versuchter Anstiftung zum Mord verurteilt worden. Aktuell untersucht die Polizei neue Vorwürfe gegen ihn, nach einer weiteren Anzeige wegen Körperverletzung. Dabei soll ein Mitglied des AfD-Kreisvorstands geschädigt worden sein.

Hintergrund des jetzigen Prozesses war eine Auseinandersetzung in einer Gaststätte in der Nähe des VfB-Stadions Ende Mai 2025. Spät in der Nacht soll P. dort drei Gäste geschlagen haben, nachdem er wegen des Umgangs mit seiner Begleiterin zur Rede gestellt worden war. Darunter war ein weiterer von der AfD vorgeschlagener Bezirksbeirat, der die Partei inzwischen verlassen hat. Ein Paar aus der Schweiz, das ebenfalls geschlagen wurde, war als Nebenkläger zugelassen worden. P. hatte den Verlauf des Abends anders geschildert als die Zeugen, die Aggression sei nicht von ihm ausgegangen; an vieles könne er sich nicht mehr erinnern. Dem Paar aus der Schweiz hatte er eine Zahlung als Täter-Opfer-Ausgleich angeboten, was der Mann und die Frau jedoch ablehnten.

Wie geht die AfD mit dem Mitglied um?

Die Stadt hatte P. als AfD-Bezirksbeirat abberufen, nachdem sie durch diese Zeitung von seiner Vorstrafe erfahren hatte. Im Landesverband war der 44-Jährige mehrfach Delegierter bei Parteitagen. Dabei posierte er für Fotos auch mit dem Landeschef und „Ministerpräsidenten-Kandidaten“ Markus Frohnmaier, der von seiner Strafe zunächst nichts gewusst haben will. Über den Umgang mit P. gibt es AfD-intern unterschiedliche Ansichten. Während manche Mitglieder ihn angesichts der Vorwürfe für nicht mehr tragbar halten, verwiesen andere auf die Unschuldsvermutung; es gelte, den Ausgang der Verfahren abzuwarten.

Weitere Themen