Zeitweise soll Sami A. Leibgardist Osama bin Ladens gewesen sein. Seit Jahren lebt er in Bochum, nun ist der Tunesier in sein Heimatland abgeschoben worden - trotz eines gerichtlichen Verbots. Er will nun seine Rückkehr nach Deutschland erreichen.

Berlin/Düsseldorf - Der trotz eines Verbots nach Tunesien abgeschobene Ex-Leibwächter von Al-Kaida-Anführer Osama bin Laden will seine Rückkehr nach Deutschland erreichen. Wie ein Sprecher des Verwaltungsgerichts Gelsenkirchen am Freitag sagte, habe Sami A. einen Eilantrag eingereicht, der darauf abziele, nach Deutschland zurückgeholt zu werden. Die dafür zuständige Kammer wollte demnach noch im Laufe des Tages über den Antrag entscheiden.

 

Der von den Sicherheitsbehörden als islamistischer Gefährder eingestufte Sami A. war am Freitagmorgen in Begleitung von Bundespolizisten mit einer Chartermaschine von Düsseldorf aus in sein Heimatland geflogen worden. Erst am Donnerstag hatte das Verwaltungsgericht Gelsenkirchen entschieden, dass er vorerst nicht abgeschoben werden dürfe. Sein Abschiebeverbot hatte das Gericht mit fehlender Sicherheit für Sami A. vor Folter in Tunesien begründet. Das Gericht informierte das Bundesamt für Migration und Flüchtlinge (Bamf) über seine Entscheidung, als Sami A. bereits im Flugzeug saß. Das für die Abschiebung zuständige NRW-Flüchtlingsministerium erklärte, es habe keine Kenntnis von dem Abschiebeverbot gehabt.

Entscheidung über Abschiebung liegt in NRW

Eine Sprecherin des Bundesinnenministeriums hatte zuvor auf die Frage, ob der Gefährder womöglich nach Deutschland zurückgeholt werden müsse, gesagt, dies sei „tatsächlich Sache von NRW und im Ergebnis des Gerichts“. Bundesinnenminister Horst Seehofer (CSU) sei „nach Beendigung der Rückführung informiert, sprich mit Übergabe an die tunesischen Behörden“ informiert worden, sagte die Sprecherin. Das Bundesinnenministerium habe die Behörden in Nordrhein-Westfalen bei der Abschiebung unterstützt. Die Entscheidung über die Abschiebung liege in diesem Fall aber in NRW.

Das NRW-Flüchtlingsministerium berief sich auf eine dem Abschiebeverbot vorangegangene Entscheidung einer anderen Kammer des Verwaltungsgerichts vom Mittwoch. Darin sei die Abschiebungsandrohung des Ausländeramts der Stadt Bochum für rechtmäßig erachtet worden. „Auf Grundlage dieses Beschlusses ist die Rückführung nach Tunesien durchgeführt worden“, heißt es in der Mitteilung des Ministeriums. Laut Verwaltungsgericht Gelsenkirchen dient die Abschiebungsandrohung „lediglich der rechtlichen Vorbereitung der tatsächlichen Abschiebung“.

Ein Sprecher des Auswärtigen Amtes sagte in Berlin, das Ministerium sei am vergangenen Montag über den geplanten Abschiebeflug informiert worden. Die deutsche Botschaft in Tunis habe daraufhin beim tunesischen Außenministerium diesen Flug angemeldet.

Das Flugzeug mit Sami A. an Bord landete am Freitagmorgen 8.11 Uhr Ortszeit auf dem Flughafen Enfidha bei Hammamet. Die tunesischen Behörden ermitteln nach eigenen Angaben, ob A. an „extremistischen Aktivitäten“ in Deutschland beteiligt gewesen ist. Er stehe derzeit unter Arrest, sagte ein Sprecher des tunesischen Justizministeriums der dpa.

Sami A. lebte in Bochum

Sami A. lebte seit Jahren mit Frau und Kindern in Bochum. Er war 1997 zum Studium nach Deutschland gekommen. Im Jahr 2000 soll er eine militärische Ausbildung in einem Lager der Al-Kaida in Afghanistan erhalten und zeitweise zur Leibgarde von Osama bin Laden gehört haben. Bin Laden ist der Gründer des Terrornetzwerks Al-Kaida. Er wurde 2011 in Pakistan von einem US-Kommando getötet.

Anschließend soll sich Sami A. in Deutschland als salafistischer Prediger betätigt haben. Der Tunesier hat diese Vorwürfe stets bestritten. Die Bundesanwaltschaft hatte laut Gericht gegen ihn ein strafrechtliches Ermittlungsverfahren eingeleitet, aber mangels hinreichenden Tatverdachts wieder eingestellt.