Wie geht man mit historischen Waffen um? Der FDP-Mann und Ex-Minister Ulrich Goll fühlt sich durch neue Paragrafen in die Irre geführt.

Stuttgart - Der frühere Landesjustizminister Ulrich Goll sorgt sich um das ehrende Andenken an die Vorfahren. Oder besser: um eine ganz besondere Form der Erinnerungskultur. Es geht um Menschen, die ihre Verbundenheit mit ihrem Urgroßvater dadurch zum Ausdruck bringen, dass sie dessen Säbel, Degen oder Schwert an die Wohnzimmerwand hängen. Dieser Brauch, so befürchtet der FDP-Politiker, droht zu veröden, weil der Bundestag kürzlich das Waffenrecht verschärft hat. Und weil die Landesregierung nichts dagegen unternimmt.

 

Seit Juli dürften nämlich auch historische Hieb- und Stichwaffen oder Armbrüste nicht mehr offen verwahrt werden, klagt Goll in einem Parlamentsantrag. Sie müssten vielmehr „mindestens in einem verschlossene Behältnis“ verschwinden. Das liest er aus der neuen Allgemeinen Waffengesetz-Verordnung. Damit auch jeder die Dimension begreift, fasst er zusammen: „Die Zeiten, in denen beispielsweise die Hieb- und Stichwaffen der Vorfahren zum Gedenken an diese an Wohnzimmerwänden hingen oder in alten Kartuschen steckten, sollen nach dem Willen der Landes- und Bundesregierung Vergangenheit sein.“

Das ohnehin unübersichtliche Waffenrecht hat nun noch eine Unklarheit mehr

Innenminister Thomas Strobl begütigt und versichert, die Rechtslage habe sich gar nicht verändert – beziehungsweise nur für erlaubnispflichtige Waffen. Für erlaubnisfreie Blankwaffen jedoch, die Goll so am Herzen liegen, habe man die Aufbewahrungsvorschrift nur konkretisiert. Eine gesicherte Wandhalterung reiche nach wie vor. Doch diese Antwort stellt den Ex-Justizminister nicht zufrieden. Das ohnehin unübersichtliche Waffenrecht habe nun noch eine Unklarheit mehr, sagt er. Und am Ende hegt er sogar den Verdacht, dass die grün-schwarze Koalition Wasser predigt und Wein trinkt. Jedenfalls will er wissen, „inwieweit Angehörige der Landesregierung selbst derartige Waffen an Wohnungs- und Bürowänden oder offen lagernd verwahren“.

Strobl muss sich im Ministerrat umgehört haben, denn er kann vermelden: keine Waffen an den Wänden. Bei Goll zu Hause übrigens auch nicht: Der Liberale, der vor Jahren Schlagzeilen machte, weil er zum Selbstschutz einen großkalibrigen Revolver und eine Pistole besaß, lässt wissen, auch seine Wände seien waffenfrei.