Das ist Kern des mittlerweile vierten Prozesses gegen den 36-Jährigen vor dem Münchner Landgericht. Schneller als von der Vorsitzenden Richterin Susanne Hemmerich befürchtet, geht das Verfahren auf die Zielgerade. Am Freitag wurden alle drei Plädoyers gehalten.
Eigentlich hätte Boatengs Mutter als Zeugin aussagen sollen, doch sie machte von ihrem Aussageverweigerungsrecht Gebrauch und wurde abgeladen. Sie hatte ihren Sohn vor zwei Jahren in einem Schreiben schwer belastet und ihm vorgeworfen, er sei ein „Soziopath“ und „Psychopath“. Schon als Kind sei er ein Schläger gewesen, der auch gegen sie und seine jüngere Schwester Gewalt angewendet habe. Was es mit dieser spät ins Verfahren geholten Mutter und den Vorwürfen auf sich hat, wird wohl nie geklärt werden.
Ex-Partnerin soll Boateng die Lippe blutig geschlagen haben
Es ist ein Fall, den man unterschiedlicher nicht sehen kann. Verteidiger Walischewski zeichnet von dem mutmaßlichen Opfer, der 34-jährigen S., die auch als Nebenklägerin auftritt, das Bild einer aggressiven, eifersüchtigen und auf Krawall ausgerichteten Frau. Sie habe es genau auf einen solchen „sinnlos vom Zaun gebrochenen Streit“ angelegt. Dass Boateng beim Kartenspielen aus Wut ein Windlicht und eine Kühltasche gezielt auf sie geworfen habe, sei nicht bewiesen.
Nachdem Boateng kurz in seinen Bungalow gegangen und wieder zurückgekehrt sei, sei es zu „wechselseitigen Beleidigungen“ und „wechselseitigen Körperverletzungen“ gekommen. Sie habe ihm die Lippe blutig geschlagen, er sei in einem „Abwehrreflex“ mit dem Ellenbogen in ihr Gesicht gekommen. Letztlich seien beide „gleich schwer verletzt“ gewesen.
Sherin S., die in den vergangenen Prozessen der letzten fünf Jahr mehrfach ausgesagt hatte, unterstellt er ein „klares Motiv“ für ihre „Falschaussage“: Sie habe im Streit um das Bestimmungsrecht für die Zwillingsmädchen der beiden eine 120-Quadratmeter-Wohnung mit Garten in Boatengs Wohnort Grünwald verlangt, ein Auto und „finanzielle Absicherung“. Deshalb ihr „Belastungseifer“.
Verteidiger plädiert für „moderate Geldstrafe“
Boateng habe dadurch „seelische und materielle Verletzungen“ erlitten, von den Medien sei das „Narrativ des Frauenschlägers“ eingeführt worden. Walischewski plädiert für eine „moderate Geldstrafe“ von unter 100.000 Euro wegen fahrlässiger Körperverletzung.
Was Boateng künftig bei seinem neuen Arbeitgeber verdient, dem österreichischen Erstligisten LASK Linz, wird auch genannt, das ist wichtig für die Höhe eventueller Tagessätze: Seinen Angaben nach sind es 30.000 Euro im Monat. Zudem erhält er 25.000 Euro jährlich aus Vermietungen. Ansonsten besitze er noch Schmuck, habe aber kein Vermögen oder Investitionen in Anlagen.
Die Staatsanwältin Stefanie Eckert hingegen sieht die Vorwürfe aus der Anklage als erwiesen an. Boateng habe die Gegenstände „gezielt“ geworfen, S. mit den Fäusten traktiert, die Zähne an den Kopf gebissen und sie als „Hure, Fotze, Schlampe“ beschimpft. Sherin S. habe über die Jahre „konstant und glaubhaft“ ausgesagt. Dass sie als Mutter „um ihre Kinder kämpft“, sei nur verständlich.
Staatsanwältin fordert Verurteilung wegen gefährlicher Körperverletzung
Und Boateng habe, so meint die Staatsanwältin, seine Tat auch zugegeben. Eine in der Karibik mitgereiste Freundin habe ihm nach dem Vorfall gesagt, man löse keine Probleme, indem man Frauen schlage. Er habe geantwortet, das wisse er, deshalb befinde er sich in Therapie. Gegen die Richterin Hemmerich verteilte die Staatsanwältin einen Seitenhieb. Diese war ihr im Verfahren immer wieder rüde über den Mund gefahren. Eckert beklagt nun „die ständigen Angriffe des Gerichts auf die Staatsanwaltschaft“. Sie verlangt eine Verurteilung Boatengs wegen gefährlicher Körperverletzung und Beleidigung. Sein angegebenes Einkommen hält sie für zu gering. Die Staatsanwältin beantragt 160 Tagessätze zu je 7.000 Euro, das wären 1,12 Millionen.
Am meisten auf das mutmaßliche Opfer Sherin S. geht deren Nebenklageanwältin Carolin Lütcke ein. Sie habe „großen Respekt vor ihr, dass sie sich als Opfer häuslicher Gewalt nicht hat einschüchtern lassen“. Boateng habe 800.000 Euro für seine Verteidigung ausgegeben und sogar einen „Medienberater“ eingestellt, der die Journalisten beim Prozess beeinflussen sollte. Dessen Aufgabe sei es gewesen, „Frau S. in ein schlechtes Licht zu rücken und sie in der Öffentlichkeit zu diskreditieren“. Tatsächlich gab es diesen Berater, dessen Aufgabe genau das war. Bei Boateng, so meint Lütcke, sei „seit seiner Kindheit ein Gewaltmuster zu erkennen“.
Das Urteil wird am 19. Juli um 11 Uhr gesprochen.