Exklusiv Der Rechtsstreit um die Mails des früheren Ministerpräsidenten Stefan Mappus (CDU) geht erst im Sommer weiter. Für den 30. Juli hat der Verwaltungsgerichtshof Baden-Württemberg in Mannheim jetzt die mündliche Verhandlung terminiert.

Der Rechtsstreit um die Mails des früheren Ministerpräsidenten Stefan Mappus (CDU) geht erst im Sommer weiter. Für den 30. Juli hat der Verwaltungsgerichtshof Baden-Württemberg (VGH) in Mannheim jetzt die mündliche Verhandlung terminiert. Dies teilte ein VGH-Sprecher auf StZ-Anfrage mit. Das Land hatte dort Berufung gegen ein Urteil des Verwaltungsgerichts Karlsruhe eingelegt, das Mappus im Juli 2013 in erster Instanz überwiegend Recht gegeben hatte. Danach müssen die durch einen Zufall erhaltenen Dateien des Ex-Premiers gelöscht, jedoch zuvor dem Landesarchiv angeboten werden.

 

Mit der Klage möchte Mappus verhindern, dass die grün-rote Regierung die Sicherungskopien seiner Mails aus dem Herbst 2010 liest und politisch nutzt. Diese waren wegen Computerproblemen angefertigt worden und später angeblich in Vergessenheit geraten. Erst infolge von StZ-Recherchen zu der auf Geheiß von Mappus vernichteten Festplatte wurden sie wieder entdeckt. Beim Landesarchiv wären die Mails wohl erst nach dreißig Jahren zugänglich. Damit habe man das „Hauptziel“ der Klage erreicht, sagten Mappus’ Anwälte. Die Mails liegen auch der Staatsanwaltschaft vor und werden dort im Zusammenhang mit dem EnBW-Deal und dem Polizeieinsatz zu Stuttgart 21 ausgewertet.