Titelteam Stuttgarter Zeitung: Andreas Müller (mül)

Ihr Begehren laut einem Gerichtssprecher: sämtliche noch vorhandenen Daten sollten erst dem Landesarchiv angeboten und dann gelöscht werden – genau so, wie es der baden-württembergische Verwaltungsgerichtshof (VGH) im Fall Mappus rechtskräftig entschieden hatte. Auf dieses Urteil, so der Sprecher, nehme die Ex-Ministerin ausdrücklich Bezug. Dabei war der Grund für die Speicherung der Mails bei Mappus deutlich enger gefasst: sie wurden wegen technischer Probleme kopiert, die natürlich längst entfallen sind. Bis Ende der Woche hat das Land noch Gelegenheit, die Klageschrift zu erwidern. Wie es dann weitergehe, auch vor dem Hintergrund des allmählich auslaufenden Untersuchungsausschusses, sei noch nicht klar, hieß es beim Verwaltungsgericht.

 

Ebenfalls wegen Stuttgart 21 beschäftigt sich derzeit noch die Staatsanwaltschaft Stuttgart mit Bauer und Gönner. Gegen den Ex-Amtschef wird wegen des Verdachts der Falschaussage vor dem ersten U-Ausschuss ermittelt; das Verfahren soll angeblich bald eingestellt werden. Zugleich prüfen die Ankläger eine Untreue-Strafanzeige von S-21-Gegnern gegen die Ex-Ministerin. Deren Vorwurf: Gönner habe wegen des Bahnprojekts „sittenwidrig überhöhte“ Zahlungen an die Bahn im Zusammenhang mit dem Großen Verkehrsvertrag veranlasst.

Staatsanwaltschaft prüft Anzeige noch

Auf ein solches fragwürdiges Koppelgeschäft, das unter dem Verkehrsstaatssekretär Mappus vereinbart wurde, deuten interne Dokumente hin. Vor der Entscheidung, ob Ermittlungen aufgenommen werden, wollten die Staatsanwälte zunächst eine Stellungnahme des Landesrechnungshofs auswerten. Inzwischen liegt diese vor. Ergebnis: die Einbehaltung von überbezahlten bis zu 140 Millionen Euro sei „gut begründet“. Ende Februar, so die Sprecherin der Staatsanwaltschaft, könne man vielleicht mehr dazu sagen.