Ein Exhibitionist entblößt sich auf einem Spielplatz in Stuttgart-Wangen vor zwei sechs und acht Jahre alte Mädchen. Kein Einzelfall. Warum tun vor allem Männer so etwas?

Wochenend-Magazin: Markus Brauer (mb)

Stuttgart - Ein unbekannter Exhibitionist belästigt auf einem Spielplatz in Stuttgart Wangen zwei sechs und acht Jahre alte Mädchen. In Bad Cannstatt onaniert ein Mann in aller Öffentlichkeit vor einer 27-jährigen Frau. Am Ebnisee werden zwei junge Frauen von einem Mann mit String-Tanga und Peitsche sexuell belästigt. In Owen onaniert ein Mann vor zwei 17-jährigen Mädchen.

 

Vier von zahlreichen Fällen, die täglich in Deutschland passieren. 2015 verzeichnete die Polizei in Stuttgart 131 Fälle exhibitionistischer Handlungen. Im Vergleich zu anderen deutschen Großstädten lag Stuttgart vor Frankfurt am Main (63 Fälle/2015), aber hinter München (187), Hamburg (194 Fälle) und Köln (218). Berlin war mit insgesamt 457 Fällen exhibitionistischer Handlungen Spitzenreiter.

Exhibitionismus – eine Form der Paraphilie

Warum entblößen sich vor allem Männer vor wildfremden Menschen, um sich dabei sexuell zu erregen? Exhibitionismus ist eine Form der sogenannten Paraphilie. Darunter versteht man psychische Störungen, die von den gesellschaftlich erlaubten sexuellen Verhaltensweisen deutlich abweichen. Die Sexualität richtet sich dabei auf unbelebte Objekte oder Personen wie Kinder, die zu einer Gegenwehr nicht fähig sind.

Paraphile Präferenzen sind häufig mit Schmerz oder Demütigung verbunden. Im Gegensatz zu gesellschaftlich akzeptierten sexuellen Spielarten lösen sie in medizinisch-klinischer Hinsicht einen Leidensdruck bei der betroffenen Person und ihrem Opfer aus. Das Gegenstück zum Exhibitionismus ist der Voyeurismus.

Sexuelle Erregung beim Zeigen der Genitalien

Der ICD-10 (F65.2.) definiert Exhibitionismus als „die wiederkehrende oder anhaltende Neigung, die eigenen Genitalien vor meist gegengeschlechtlichen Fremden in der Öffentlichkeit zu entblößen, ohne zu einem näheren Kontakt aufzufordern oder diesen zu wünschen. Meist wird das Zeigen von sexueller Erregung begleitet und im Allgemeinen kommt es zu nachfolgender Masturbation.“

Info: ICD-10

Psychische Erkrankungen werden anhand von Diagnoseschlüsseln diagnostiziert. Die beiden maßgeblichen Handbücher sind das DSM-V (5. Auflage des „Diagnostic and Statistical Manual of Mental Disorders“, 2013, englisch für „Diagnostischer und statistischer Leitfaden psychischer Störungen“). Dieses Klassifikationssystem in der Psychiatrie wird seit 1952 von der „American Psychiatric Association“ (APA, Amerikanische Psychiatrische Gesellschaft) herausgegeben. In dem Manual wird definiert, was die Grenzen zwischen Krankheit und Normalität sind.

Der rund 1000 Seiten dicke Wälzer ist weltweit das Standardwerk, nach dem sich auch der Diagnoseschlüssel der Weltgesundheitsorganisation WHO, das ICD-10 („Internationale statistische Klassifikation der Krankheiten und verwandter Gesundheitsprobleme“) richtet. Nach diesem Diagnoseschlüssel wird in Deutschland jede, auch psychiatrische Krankheit klassifiziert.

Zwanghaftes Verhalten

Psychiatrisch ist das zur Schau stellen seiner Geschlechtsorgane vor Unbeteiligten ein zwanghaftes Verhalten. Der Täter befreit sich dadurch von einer psychischen Spannungssituation. Er versucht bewusst Erschrecken und Abscheu bei seinem Opfer hervorzurufen, was ihn wiederum sexuell stimuliert und befriedigt.

Zwanghafte Personenverspüren innere Zwänge, bestimmte Dinge zu denken und/oder zu tun. Auch wenn diese (wie ein Wasch-, Aufräum- oder Entblößungszwang) als übertrieben und sinnlos erlebt werden, kann man sich ihnen nicht entziehen, wodurch das komplette Leben beeinträchtigt wird. Je nachdem wie stark dieser sexuell abnorme Drang ausgeprägt ist, entblößt sich der Exhibitionist mehrmals täglich oder auch nur im Abstand von einigen Monaten.

Schwierige Therapie

Die Therapie einer exhibitionistisch veranlagten Person ist schwierig. Die therapeutischen Maßnahmen (häufig in einer Selbsthilfegruppe) sollen helfen, das sexuell abnorme Verhalten besser zu kontrollieren, sich dem eigenen Drang bewusst zu werden und Praktiken einzuüben, diesem Drang nicht nachzugeben.

Rechtliche Konsequenzen

Belästigt ein Betroffener eine andere Person durch eine exhibitionistische Handlung, droht dem Angeklagten eine Freiheitsstrafe bis zu einem Jahr oder auch Geldstrafe. In Paragraf 183 Strafgesetzbuch (StGB) heißt es:

„Ein Mann, der eine andere Person durch eine exhibitionistische Handlung belästigt, wird mit Freiheitsstrafe bis zu einem Jahr oder mit Geldstrafe bestraft . . . Das Gericht kann die Vollstreckung einer Freiheitsstrafe auch dann zur Bewährung aussetzen, wenn zu erwarten ist, dass der Täter erst nach einer längeren Heilbehandlung keine exhibitionistischen Handlungen mehr vornehmen wird.“