Der EuGH erlaubt den einfachen Exit vom Brexit. Mit Blick auf Großbritannien mag das verständlich sein, gleichwohl ist es eine falsche Entscheidung, kommmentiert Christian Gottschalk.

Politik/ Baden-Württemberg: Christian Gottschalk (cgo)

Luxemburg - Der Europäische Gerichtshof (EuGH) hat gestern nicht den Brexit abgeblasen. Das kann er gar nicht. Das Gericht hat vielmehr eine Frage beantwortet, bei der noch nicht einmal klar ist, ob sie sich stellt. Sollten die Briten je zu einer zweiten Volksabstimmung kommen, sollte sich diese für einen Verbleib in der EU aussprechen, könnte London das Austrittsbegehren dann einseitig wieder zurücknehmen? Das galt es zu klären, und das Gericht sagt Ja. Die Entscheidung ist so schnell wie falsch.

 

Das Gericht gibt mächtig Gas

Selten hat der EuGH so auf das Tempo gedrückt, nicht einmal zwei Wochen hat es zwischen Verhandlung und Entscheidung gedauert. Selten war der Wunsch nach einem politischen Urteil so offensichtlich. Sollte sich in Großbritannien der Wind doch noch drehen, dann will das Gericht nicht die EU als Bremsklotz, dann soll London mit der niedrigsten aller Hürden all das bisherige rückgängig machen können. Für den Exit vom Brexit genügt praktisch ein Brief. Das mag, mit Blick auf das Ringen in Großbritannien, eine verständliche Geste sein. Doch es ist kontraproduktiv für die Zukunft und alle anderen Länder. Kandidaten, die aus taktischen Gründen Lust haben könnten, den Austritt zu erklären, gibt es genug. Vor allem, wenn man die Sache so unkompliziert wieder zurücknehmen kann. Europa macht sich erpressbarer.