Nach Angaben eines Anwalts ermittelt die Staatsanwaltschaft München gegen Facebook-Chef Mark Zuckerberg. Es geht um dem Verdacht der Beihilfe zur Volksverhetzung. Facebook weist die Vorwürfe zurück.

Würzburg - Wegen des Verdachts der Beihilfe zur Volksverhetzung hat die Münchner Staatsanwaltschaft nach Angaben eines Anwalts ein Ermittlungsverfahren gegen Facebook-Chef Mark Zuckerberg und andere führende Verantwortliche des US-Internetkonzerns eingeleitet. Es werde sowohl gegen Zuckerberg als auch gegen neun weitere Manager ermittelt, erklärte der Würzburger Anwalt Chan-jo Jun am Freitag auf seiner Internetseite. Eine Facebook-Sprecher wies die Vorwürfe zurück.

 

Laut dem Anwalt richten sich die Ermittlungen unter anderem auch gegen Facebook-Geschäftsführerin Sheryl Sandberg sowie den Europa-Cheflobbyisten Richard Allan und dessen Berliner Kollegin Eva-Maria Kirschsieper. Zuerst hatte das Hamburger Magazin „Der Spiegel“ darüber berichtet. Die zuständige Staatsanwaltschaft München I prüfe nun, ob sie zuständig sei und ob gegebenenfalls deutsches Strafrecht Anwendung finde, berichtete „FAZ.net“ unter Berufung auf einen Justizsprecher.

Das Verfahren geht nach Angaben Juns auf eine Strafanzeige zurück, in der „insgesamt 438 Inhalte mit strafrechtlicher Relevanz, darunter Volksverhetzung, Gewaltdarstellung und Unterstützung terroristischer Vereinigungen“ genannt werden. „Die verantwortlichen Mitarbeiter verstießen daraufhin gegen deutsches Recht, indem sie die illegalen Inhalte auf Facebook nach Kenntnisnahme nicht vom Netz nahmen und weiter öffentlich zugänglich machten“, erklärte der Anwalt. Facebook wollte die mutmaßlichen Ermittlungen nicht kommentieren, wies die Vorwürfe des Würzburger Juristen aber zurück.

„Nicht gegen deutsches Recht verstoßen“

„Facebook oder seine Mitarbeiter haben nicht gegen deutsches Recht verstoßen“, erklärte ein Sprecher des US-Unternehmens. „Hass hat keinen Platz auf Facebook.“ Eine Anzeige bei der Staatsanwaltschaft Hamburg gegen Zuckerberg, Sandberg und weitere Spitzenmanager war laut Jun Anfang des Jahres noch folgenlos geblieben - mit der Begründung, dass sich die Beschuldigten außerhalb des Zuständigkeitsbereichs der deutschen Justiz aufhielten.

Die Einleitung des Ermittlungsverfahrens in München sei nun ein wichtiger Etappensieg, „da das letzte Verfahren an dieser Stelle steckengeblieben war“, erklärte Jun weiter. Die offene Frage sei, „ob die bisherigen Gesetze reichen oder ob sie verändert werden müssen, um Facebook zur Beachtung der deutschen Grundrechte zu verpflichten“. Facebook steht seit Längerem in der Kritik, nicht konsequent genug gegen Hasskommentare vorzugehen.

Das Bundesjustizministerium hatte im vergangenen Jahr eine Arbeitsgruppe mit Internetunternehmen wie Facebook und Google gebildet. Die Beteiligten verständigten sich darauf, dass deutschsprachige Mitarbeiter der Unternehmen juristisch geschult und Inhalte mit Hasskriminalität im Regelfall binnen 24 Stunden entfernt werden. Justizminister Heiko Maas (SPD) warf den Anbietern aber Anfang Oktober vor, nicht konsequent genug gegen Hassbotschaften vorzugehen.