Wovor hat eine Gemeinde derzeit am meisten Angst? Richtig: vor einem Aufruf auf Facebook, auf ihrem Gebiet Party zu machen. Denn trotz Verboten waren in Freiburg, Konstanz und Backnang Hunderte Polizisten im Einsatz, um das Partyvolk zu bändigen.
Stuttgart - Facebook-Partys, das waren mal ungeplante Feste. Sie kamen zustande, weil ungeübte Nutzer des sozialen Netzwerks aus Versehen den Kreis der Eingeladenen auf alle Facebook-Nutzer ausdehnten, anstatt nur ihre Freunde zu bedenken. Inzwischen laden meist Unbekannte im Wettlauf mit den Ordnungskräften an öffentlichen Orten wie Freibädern oder Grillplätzen zu Massenfesten ein. Allein wegen ihrer Größe drohen sie, die öffentliche Infrastruktur zu sprengen. Besondere Beachtung finden bei der Polizei die Einladungen, die sich auf den Spielfilm „Project X“ beziehen, der von einer völlig aus dem Ruder gelaufenen Party erzählt.
Was ist strafbar an einer Facebook-Party?
Eine Party, zu der jemand einlädt, ist an sich keine verbotene Veranstaltung. Auch dann nicht, wenn die Einladung über Facebook verschickt wird. Problematisch wird es, wenn immer mehr Gäste ihr Kommen ankündigen, das Treffen auf öffentlichem Gelände stattfindet und die Einladung auf einschlägige andere Partys verweist, die nicht friedlich abgelaufen sind. Oder ganz direkt zur Gewalt aufgerufen wird. So erklärt es der Pressesprecher des Konstanzer Polizeidirektion, Michael Aschenbrenner. Dann greife das Polizeigesetz der jeweiligen Bundesländer. In Baden-Württemberg weist es den Ordnungshütern gleich in seinem ersten Paragrafen die Aufgabe zu, „von dem einzelnen und dem Gemeinwesen Gefahren abzuwehren, durch die die öffentliche Sicherheit oder Ordnung bedroht wird, und Störungen der öffentlichen Sicherheit oder Ordnung zu beseitigen, soweit es im öffentlichen Interesse geboten ist.“
Wie reagieren die betroffenen Städte?
Mit der Verhinderung einer Facebook-Party betreten die Städte und Gemeinde Neuland. In Backnang, das bereits zwei Mal Austragungsort solcher Partys war, setzt man darauf, „die Partys gar nicht erst stattfinden zu lassen“, sagt Birgit Stozeck von der zuständigen Polizeidirektion Waiblingen. Die Stadt hat deshalb im Vorfeld der geplanten Massenveranstaltungen Verbotsverfügungen erlassen. Darin sprach sie ein räumlich und zeitlich begrenztes Aufenthalts -und Betretungsverbot für ein genau abgegrenztes Gebiet aus. Verboten war auch, dort zu nächtigen oder zu campen, Musikanlagen zu betreiben, Feuer zu machen, Alkohol zu vertreiben oder mit sich zu führen. Um das Verbot durchzusetzen, war die Polizei mit mehreren hundert Beamten im Einsatz. Schon im Vorfeld der zweiten Party waren über 100 Facebook-Nutzer, die ihr Kommen angekündigt hatten, identifiziert und von der Polizei auf die Strafbarkeit ihres Handels hingewiesen worden. Im Stuttgarter Innenministerium und bei der Polizei wird mittlerweile an einem Leitfaden für Städte und Gemeinden gearbeitet, wie den Partys effektiv begegnet werden kann. Im Moment setzen Polizei und Gemeinden auf Abschreckung – und die Strategie scheint zu greifen.