Ein Holzgerlinger hatte zu einer öffentlichen Facebook-Party geladen und bekommt nun die Rechnung für den Polizei-Einsatz.

Holzgerlingen - Mit einem hohen Gebührenbescheid der Polizei wird ein 18-jähriger Holzgerlinger rechnen müssen, der vergangene Woche zu einer so genannten Facebook-Party eingeladen hatte.

 

Trotz eines Verbots, das die Stadt Holzgerlingen (Kreis Böblingen) für das gesamte Stadtgebiet erlassen hatte, trafen sich laut Polizei einige der eingeladenen Gäste am Samstag zu einer Ersatzveranstaltung in Altdorf. Ursprünglich hatte der junge Mann die öffentliche Feier auf dem Gelände des Schönbuch-Schulzentrums geplant. Die Einladung ging an rund 800 Freunde, von denen bereits 50 zugesagt hatten.

Nachdem der Holzgerlinger bereits in der Vorwoche von Bekannten auf die möglichen Folgen hingewiesen worden war, löschte er den Facebook-Eintrag und versicherte gegenüber der Polizei, dass es nicht zu der öffentlichen Feier kommen würde. Da seitens der Polizei dennoch mit anreisenden Personen gerechnet wurde, führten Böblinger und Holzgerlinger Beamte am Samstagabend Schwerpunktkontrollen durch.

Ersatzfeier an der Peter-Creuzberger-Halle

Fündig wurden sie zwar nicht in Holzgerlingen, aber in Altdorf. Dort trafen sich 20 Gäste und der 18-Jährige bei einer Ersatzfeier auf dem Gelände der Peter-Creuzberger-Halle. Die Polizei löste daraufhin die Feier auf und sprach Platzverweise aus. Nun wird sie dem 18-Jährigen den Einsatz in Rechnung stellen.

Die Folgen solcher öffentlichen Einladungen sind vielen immer noch nicht bewusst. Erst im Frühjahr musste sich ein 21-jähriger Leonberger vor Gericht verantworten, der im Sommer vergangenen Jahres mit falschem Namen und falschem Bild zu einer Party in den Leonberger Stadtpark eingeladen hatte. Nachdem er ermittelt worden war, hat auch er einen Gebührenbescheid über knapp 4000 Euro erhalten. Damals war die Polizei mit fast 50 Einsatzkräften vor Ort und sprach 105 Platzverweise aus.